Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 182

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wabl. Zweite Wortmeldung, Herr Wabl. – Bitte.

20.02

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Kollege Parnigoni hat gemeint, der Antrag der Grünen sei in dem Fall überflüssig. Meine Damen und Herren! Sie müssen sich einmal auf etwas einigen. Sie werden sich sicher etwas dabei gedacht haben, wenn Sie einem Buschauffeur auftragen, daß er nur 0,1 Promille haben darf, wenn er gewerbsmäßig unterwegs ist.

Jetzt frage ich Sie: Aus welchem Grund? Ist es wegen einer Schikane, oder ist es wegen der Verkehrssicherheit? Ist es eine Verkehrssicherheitsfrage?

Ebenso ist es bei der Schiffahrt. Wenn ich nämlich privat 20 oder 30 Personen mitnehme und das nur meine Gäste, meine Geburtstagsgäste sind, dann darf ich 0,8 Promille haben. Ich frage mich: Warum darf ich dann 0,8 haben? Ist die Gefahr geringer, weil es privat ist, oder gibt es da einen Denkfehler in Ihrer Überlegung?

Meine Damen und Herren! Wenn ein Lenker mit seinem Privatfahrzeug – sei es ein Schiff, oder sei es ein Auto – fährt und 0,8 Promille hat, dann ist das bedenklich. Dann ist das aber auch ein Problem für den Busfahrer, weil letzterer fährt ja nicht auf einer anderen Straße, genauso wie der Kapitän nicht auf einem anderen Fluß fährt. Sie sollten einmal diese unlogischen Gesetze erklären. Entweder ist es gefährlich – dann bitte 0,1 Promille für alle Fahrzeuglenker auf den Straßen! Oder es ist nicht gefährlich – dann lassen Sie diese Schikane weg! – Oder kann mir das irgend jemand erklären? Herr Kukacka, können Sie mir das erklären? Wozu 0,1 Promille für den Busfahrer? Stellen Sie sich vor, dieser fährt auf der Straße mit 50 Leuten im Bus, und ein Geisterfahrer kommt ihm mit 0,8 Promille entgegen, ist also beeinträchtigt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) – Ach, gewerbsmäßig! Sie meinen, wenn man ständig eine Verkehrsgefahr ist, dann darf man nur 0,1 haben. Wenn man nur manchmal eine Verkehrsgefahr ist, dann darf man 0,8 Promille haben. Ist das Ihre Logik? – Herr Abgeordneter Kukacka, Sie sollten sich das einmal überlegen!

Schauen Sie einmal auf die Straße, wie viele gewerbsmäßig und wie viele privat herumfahren. Ich sehe zwar sehr viele Busse, aber in manchen Gegenden nimmt ihre Zahl mehr und mehr ab. Auf den Autobahnen sehe ich in der Regel sehr viele Privatfahrzeuge, auf den Flüssen ebenso. Das ist unlogisch, was Sie da machen, Herr Kollege Parnigoni! Sie sind inkonsistent in Ihrer Überlegung. Ich halte deswegen diesen Antrag sehr wohl für vernünftig und sehr wohl für richtig.

Kollege Parnigoni! Ich kann mich erinnern – es ist allerdings schon einige Monate her –, daß die sozialdemokratische Fraktion fast geschlossen für den Antrag 0,5 Promille gestimmt hat. Meine Damen und Herren! Ich weiß schon, daß manche Gesetze nicht ganz konsistent sind, aber in diesem Fall ist die Inkonsistenz lebensgefährlich, Herr Kukacka! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

20.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte Sie daher, Ihren jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehmen lasse.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 618 der Beilagen.


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