Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 194

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Wir von der Volkspartei bekennen uns seit jeher, seit den ersten Medienprogrammen, die wir entwickelt haben, zu einem dualen Rundfunksystem, das heißt, zu einem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, wie es der ORF ist, und privaten Radio- und Fernsehveranstaltern.

Wir wissen, meine Damen und Herren – und das gestehen wir auch ein –, daß Österreich in Medienfragen der europäischen Entwicklung nachhinkt und daß leider statt des Parlaments der Verfassungsgerichtshof das Tempo bestimmt hat.

Meine Damen und Herren! Aber mit der Beschlußfassung der beiden vorliegenden Mediengesetze gehen wir einen großen und wichtigen Schritt in die moderne Medienzukunft. Für uns ist dabei auch wichtig, daß es damit zu einer Schaffung von Medienarbeitsplätzen in Österreich kommt und daß wir nicht, wie das in den letzten Jahren der Fall war, Medienarbeitsplätze in das Ausland exportieren. Denken wir nur etwa an die vielen Österreicher, die durchaus verantwortungsvolle Positionen, etwa in deutschen Medienanstalten, eingenommen haben. Also auch diese arbeitsmarktpolitische Aufgabe wird mit diesen Gesetzen bewältigt. Das ist, glaube ich, ein großer Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir setzen damit ein klares Signal, daß Österreich auf dem europäischen Wachstumsmarkt "Medien und Telekommunikation" entsprechend partizipieren will. Infolgedessen müssen wir konsequenterweise die nächsten Schritte setzen, nämlich eine Reform des ORF und des ORF-Gesetzes, die Ermöglichung von österreichweitem terrestrischem Fernsehen und letztlich auch – das hat Kollege Kier auch angesprochen – die Schaffung einer unabhängigen Medien- und Telekommunikationsbehörde. Auch das ist uns ein Anliegen. Wir werden die Realisierung dieser Dinge konsequent einfordern.

Es ist für mich immerhin ein Hoffnungszeichen, daß Verkehrsminister Einem heute in einem Interview mit einer Zeitschrift festgestellt hat, daß er sich für den gesamten Bereich der Telekommunikation eine unabhängige Telekommunikationsbehörde vorstellen kann. Er kommt damit unseren Wünschen sehr nahe, und es könnten sich bei der Weiterentwicklung auch die Medien und eine unabhängige Medienanstalt in eine Telekommunikationsbehörde, in eine unabhängige Telekommunikationsanstalt integrieren. Jedenfalls ist das ein richtiger Ansatz, und wir werden ihn daher in der weiteren Diskussion konsequent einfordern. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es wurde gesagt, dieses Gesetz sei ein ORF-Schutzgesetz. Dem ist nicht so! Dieser Meinung muß ich entschieden widersprechen. Der Wettbewerb mit Privaten wird auch dem ORF in Zukunft nicht über das Blockieren von Frequenzen möglich sein, da auch der ORF – so steht es im Gesetz – von der Überversorgung und der Mehrfachversorgung, wie er sie jetzt durchführt, Abstand nehmen muß. Die Behörde und das Frequenzbüro werden dafür sorgen, daß diese Überversorgung abgestellt wird, und die überzähligen Frequenzen, die dann frei werden, werden privaten Anbietern für lokale Hörfunkprogramme oder für regionale Radioprogramme zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang von einem Schutz des ORF zu sprechen, ist völlig ungerechtfertigt und entspricht auch nicht den Tatsachen. (Abg. Böhacker: Das glaube ich nicht!)

Meine Damen und Herren! Sie sagen, es werde nur Regionalradio ermöglicht, weisen aber auf der anderen Seite darauf hin, wie erschreckend es für den ORF war, daß er jetzt mit "Radio Melody" und "Antenne Steiermark" große Konkurrenz bekommen und sofort massiv an Reichweiten verloren hat. Das wird dem ORF jetzt in ganz Österreich passieren. Überall dort, wo gute Regionalradios und Lokalradios auftreten, wird das zu Lasten des ORF gehen. Also einen größeren Wettbewerb und auch – wenn Sie es so wollen – einen größeren Nachteil für den ORF als den, der durch diese Gesetzgebung entsteht, kann ich mir gar nicht vorstellen. (Abg. Ing. Meischberger: Sie können es sich gar nicht vorstellen, daß es außer dem ORF ein anderes bundesweites Radio gibt!)

Meine Damen und Herren! Sie bringen hier eine völlig widersprüchliche Argumentation, eine Argumentation, die in sich überhaupt nicht logisch ist. Sie wissen doch auch, daß Regionalradios große Teile ihres Programmes gemeinsam produzieren können. (Abg. Ing. Meischber


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