Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 195

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ger: Was heißt "können"? Warum diese Beschränkung?) 60 Prozent des Programms können gemeinsamen produziert werden und werden selbstverständlich auch gemeinsam produziert werden. Was heißt denn das? – Daß auf diese Weise selbstverständlich eine Art überregionales Radio zustande kommen wird. Das sollten Sie eigentlich verstanden haben, wenn Sie dieses Gesetz gelesen haben, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Meischberger. )

Meine Damen und Herren! Sie haben uns allen mit Ihrem Beitrag zur Kenntnis gebracht, daß Sie auf diesem Gebiet leider wenig Sachkenntnis aufweisen und daß Sie diese wenige Sachkenntnis mit viel Polemik und Unterstellungen überspielen. Das sollte auch aufgedeckt werden. Aber ansonsten, meine Damen und Herren, bin ich ja dem Kollegen Meischberger dankbar dafür, daß er für die Privatisierung und für die Liberalisierung in diesem Bereich so sehr kämpft. Da haben wir ja in ihm auch einen gewissen Partner, denn unser Regierungspartner war in der Vergangenheit ja nicht sehr liberalisierungsfreudig. Das stimmt leider.

Aber immerhin wurde nun – das ist ein Verdienst des neuen Bundeskanzlers – diese Blockade gebrochen. Der Bundeskanzler hat die Junktimierungen, die da immer vorgenommen wurden, beseitigt, und heute kommt es Gott sei Dank endlich zu einem Beschluß. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Drängen Sie weiter, aber machen Sie gute und richtige und sachgerechte Vorschläge, vermeiden Sie – sozusagen immer Ihr Problem –, zu glauben, Sie müßten hier mit überzogenen Polemiken agieren, Sie müßten immer besonders populistisch arbeiten! (Abg. Ing. Meischberger: Die reine Wahrheit sagen!) Versuchen Sie mit uns gemeinsam, in der Sache etwas weiterzubringen! Dann erweisen Sie der Liberalisierung und der Privatisierung der Medien einen guten Dienst. Das wünsche ich mir von Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz gehört zu den liberalsten Gesetzen in Europa, wenn es nicht überhaupt das liberalste Gesetz ist. (Ironische Heiterkeit des Abg. Ing. Meischberger. ) Wenn Sie lachen, dann kann ich nur sagen: Sie dürften es nicht gelesen oder nicht verstanden haben. Sie konnten hier kein einziges Beispiel bringen, warum es nicht liberal wäre. Es gibt in keinem Land Europas so wenige verwaltungsmäßige Vorschriften wie in diesem Gesetz. Die Zulassung ist nur in ganz wenigen Bereichen beschränkt, ansonsten ist nur die Anmeldung notwendig. Das gibt es sonst nirgendwo in Europa. Das wollte ich Ihnen auch gesagt haben.

Bei diesem Gesetz hat sich die ÖVP auch mit ihrer Ansicht durchgesetzt, daß gleichzeitig mit dem Kabelrundfunk auch der Zugang von Privaten zum Satellitenfernsehen ermöglicht werden soll. Satellitenfernsehen aus Österreich für Österreich, sowohl österreichweit als auch für bestimmte Regionen, wird mit diesem Gesetz ebenfalls ermöglicht – falls Sie das schon bemerkt haben sollten, Herr Kollege Meischberger.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Abänderungsantrag zur Verlesung bringen, der allerdings nur eine redaktionelle Korrektur des Ausschußberichtes mit sich bringt.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Schieder, Mag. Helmut Kukacka und Genossen zum Ausschußbericht (646 d. B.): Bundesgesetz, mit dem die Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden (Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 Z 3 wird dem ersten Satz folgendes zugefügt:

"oder über Satellit".


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