Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 198

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Wir Grünen und ich als Vertreterin im Ausschuß und die von den Grünen nominierten Experten in der Unterausschußsitzung werden ein reines Gewissen haben, sollte es soweit kommen, weil wir Sie nicht nur auf diesen Umstand hingewiesen, sondern sogar eindringlich gebeten haben, den mahnenden Kritikern Gehör zu schenken und ein Regionalradiogesetz zu beschließen, das sozusagen lupenrein ist. Dazu ist es bedauerlicherweise nicht gekommen.

In mehreren Punkten – nicht nur in der Novelle, die hier zur Diskussion steht, sondern auch im bestehenden Regionalradiogesetz – könnte es meiner und vor allem der Ansicht von Radiobetreibern nach, die sich jetzt wieder um Lizenzen bewerben werden, zu Verfassungswidrigkeiten kommen, und zwar vor allem im § 10 des gültigen Regionalradiogesetzes, der sogar aufgehoben werden könnte, und auch in bezug auf die Frequenzen beim Regionalradio Niederösterreich. Das wissen die Kundigen in diesen Fragen ja alle. Das Regionalradio hat Niederösterreich Frequenzen zugeteilt, und dadurch wird es Wiener Lokalradiobetreibern unmöglich gemacht, mehr Frequenzen zu beanspruchen, da es keine freien Frequenzen mehr gibt, weil sie alle von Niederösterreich besetzt sind. Da hätte man sich, um eine etwaige Verfassungswidrigkeit auszuräumen, doch die Mühe machen können, eine andere Zuteilung bei den Frequenzen für das Regionalradio Niederösterreich vorzunehmen und nicht Wien-Kahlenberg.

Diese drei Punkte wollte ich festgehalten haben. Ich hoffe, daß wir uns nicht noch in dieser Legislaturperiode mit einer Novelle des Regionalradiogesetzes werden beschäftigen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in dieser Novelle ein paar Ungereimtheiten enthalten, die man Ihnen durch ein einfaches Schildern der realen Situation nahebringen könnte. Zum Beispiel ist es so – dieses Gesetz ist so mangelhaft –, daß zum Beispiel die Gegend Österreichs, aus der ich komme, nämlich das Südburgenland, keine eigene Lokalradiofrequenz zugewiesen bekommen kann, weil es dafür keine gibt, weil das schon längst sendende Regionalradio Steiermark 51 Frequenzen zugesprochen bekommen hat. Nur fünf davon werden vom Regionalradio "Antenne Steiermark" genützt. (Abg. Mag. Kukacka: Die anderen werden ihm wieder genommen!) Ja, aber erst nach zwei Jahren.

Der Gesetzgeber konnte sich nicht dazu entschließen, eine gesetzliche Verpflichtung zur Zurückgabe dieser Frequenzen zu normieren. Ich habe den Eindruck – und da befinde ich mich in Gesellschaft mit vielen anderen Personen –, daß unser Regionalradiogesetz ein bißchen die Philosophie in sich birgt, daß die Frequenz persönliches Gut eines Radiobetreibers ist. Wenn wir aber, um jetzt beim konkreten Beispiel des Südburgenlandes zu bleiben, im Raum Güssing oder im Raum Zickenbachtal ein Lokalradio haben möchten – dort gibt es konkrete Interessenten, vor allem, was zweisprachiges Radio anlangt –, dann besteht im Moment nur die Möglichkeit, Frequenzen auf freier Vereinbarungsbasis von der "Antenne Steiermark" zu bekommen. Aber es steht der "Antenne Steiermark" auch frei, zu sagen: Ihr bekommt sie, wenn ihr zahlt! Wir, die Inhaber dieses "persönlichen Guts" – unter Anführungszeichen –, bestimmen den Preis! – Mit Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt hat das unserer Ansicht nach nichts zu tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heute zu beschließenden Novelle gibt es auch positive Dinge zu vermerken. Die Tatsache, daß es jetzt vor allem im Südkärntner Raum und damit für zweisprachiges Radio, slowenisch-deutschsprachiges oder slowenischsprachiges Radio, möglich sein wird, durch die Bildung einer Senderkette den gesamten Südkärntner Raum zu bestrahlen und damit ein Radio zu betreiben, ist wirklich sehr positiv zu vermerken. Ich bin froh darüber, daß man sich entschließen konnte, diese Möglichkeit zu bieten, weil es dort ja ein konkretes Interesse und Bedürfnis eines Lokalradiobetreibers gibt. Die dort dafür Zuständigen haben alles vorbereitet und wollen nichts anderes als an den Start gehen und senden, sobald sie Lizenzen zugesprochen erhalten haben.

Auch die Verkleinerung der Regionalradiobehörde ist etwas, das unsere Zustimmung findet. Es hat sich die bisherige Zusammensetzung der Regionalradiobehörde, was ihre Größe anlangt, als nicht entsprechend flexibel und effizient erwiesen. Deshalb wurde sie verkleinert. Vor allem der Umstand ist daran positiv zu bemerken, daß man sich dazu durchringen konnte, in einer politisch besetzen Kommission den Mitgliedern etwas aufzuerlegen, was in solchen Kommissionen gar nicht üblich ist, nämlich Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich haben zu


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