Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 197

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21.08

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kukacka hat die Behauptung aufgestellt, das vorliegende Regionalradiogesetz sei keineswegs ein ORF-Schutzgesetz. Er hat weiters behauptet, daß der Entwurf zum Regionalradiogesetz das liberalste Mediengesetz Europas sei. (Abg. Schieder: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist ein Debattenbeitrag!)

Ich berichtige tatsächlich, daß der Entwurf zum Regionalradiogesetz sehr wohl ein ORF-Schutzgesetz ist. (Abg. Schieder: Das ist unmöglich!) Es gibt nach wie vor keinen bundesweiten privaten Hörfunk, es gibt nach wie vor nur ein Regionalradio (Abg. Dr. Stippel: Dem gehört das Wort entzogen!) , und von Liberalismus kann da überhaupt keine Rede sein. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Peinlich für die Juristen!)

21.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir hören uns jetzt noch die nächste tatsächliche Berichtigung , und zwar jene vom Kollegen Meischberger, an. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.09

Abgeordneter Ing. Walter Meischberger (Freiheitliche): Herr Abgeordneter Kukacka hat in seiner Rede behauptet, die Freiheitlichen hätten im Ausschuß keine Abänderungsanträge gestellt. – Wahr ist vielmehr, daß die Freiheitlichen drei Abänderungsanträge gestellt haben, gegen die Herr Kukacka – anscheinend in Trance – gestimmt und sie nicht wahrgenommen hat.

Zum zweiten hat Kollege Kukacka behauptet, die Freiheitlichen hätten keine klare Stellungnahme betreffend ihre verfassungsrechtlichen Bedenken im Ausschuß abgegeben. – Wahr ist vielmehr, daß die Ausführungen gerade des Kollegen Krüger hinsichtlich verfassungsmäßiger Bedenken vom Kollegen Cap im Ausschuß als "geradezu seminaristischer Vortrag" bezeichnet wurden. (Abg. Mag. Kukacka: Unsinn!) – Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit in den Ausschüssen. (Ruf bei der ÖVP: Applaus, Freiheitliche! Was ist los?)

21.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stoisits. – Bitte.

21.11

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe an die tatsächlichen Berichtigungen meiner freiheitlichen Kollegen an, die sich gegen die Meinung des Herrn Mag. Kukacka verwahrt haben, daß sie in den Unterausschuß- und Ausschußverhandlungen nicht allzu konstruktiv mitgearbeitet haben. Das ist insofern nicht richtig, als die Freiheitlichen tatsächlich Abänderungsanträge eingebracht haben, allerdings in letzter Sekunde.

Der Herr Kollege Kukacka hat auch vergessen, daß es bei diesem Regionalradiogesetz und auch bei der parlamentarischen Verhandlung darüber zu einer Vorgangsweise gekommen ist – so etwas ist leider unüblich im Nationalrat –, die es ermöglicht hat, daß Vorschläge der Opposition – in diesem Fall waren es Vorschläge der Grünen – zu sehr produktiven Ergebnissen geführt haben, was in den parlamentarischen Ausschußverhandlungen eine Korrektur, das heißt noch eine Veränderung der Regierungsvorlage zur Folge hatte. Aber es werden von der Regierung Vorschläge, die die Opposition macht, immer noch sehr skeptisch aufgenommen und auch halbherzig behandelt.

Meine Damen und Herren! Durch die Beschlußfassung der heutigen Novelle kommt es zwar zu einer wesentlichen Änderung des noch bestehenden Regionalradiogesetzes durch die Frequenzplanung, aber insgesamt trägt dieses Gesetz trotzdem nach wie vor den Makel einer möglichen Verfassungswidrigkeit. Wenn sich Lokalradiobetreiber bei der Lizenzvergabe übergangen fühlen und den rechtlichen Weg bis hin zu einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gehen, laufen wir Gefahr, uns der Peinlichkeit auszusetzen, daß dieses heute zu beschließende Regionalradiogesetz wieder vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wird.


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