Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 206

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und Kabelrundfunkbehörde hat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Sendelizenz zu erteilen.

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21.49

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Auftrag meines Kollegen Kukacka soll ich mich bei Ihnen, Herr Dr. Krüger, herzlich bedanken, daß Sie jetzt noch einige Anträge "nachgeschoben" haben, um sozusagen Ihren Leistungsnachweis zu erbringen.

Meine Damen und Herren! Da meine Vorredner, insbesondere Kollege Kukacka, bereits die großen ideologischen und intellektuellen Perspektiven dieses Themas hier im Hohen Haus vorgetragen haben, bleibt es mir nur noch vorbehalten, kleine steirische Tatsachen zur Diskussion zu stellen.

Mit dem heutigen Beschluß wird ganz in Österreich für die absehbare Zukunft das ermöglicht, was bei uns in der Steiermark seit Mitte September 1995 Realität ist. Damals ging nämlich die "Antenne Steiermark" als erstes österreichisches Privatradio in Sendung.

Gestatten Sie mir, im Hinblick auf die Tatsache, daß dieses Privatradio bereits seit eineinhalb Jahren existiert, kurz drei Effekte, die durch das Betreiben von Privatradios erzielt werden, anzuschneiden.

Die "Antenne Steiermark" hat im Landesstudio Steiermark des ORF eine belebende Konkurrenz. Das Radio Steiermark hat unter der Leitung unseres Kollegen und Intendanten Kurt Bergmann mehrfach hörerfreundliche Reformen durchgeführt. Es ist ein alter Wahlspruch des Intendanten Bergmann: Ein Monopol macht fett – Wettbewerb macht fit. – Das hat er uns in der Steiermark vorexerziert.

Ein zweiter positiver Effekt war die Belebung der Wirtschaft. Die "Antenne Steiermark" hat im Jahre 1996 75 Millionen Schilling an Nettoerlös erzielt! Bei diesem Radio war es kleineren und mittleren Unternehmungen möglich, Werbeschaltungen zu bestellen. Ich glaube, ohne dieses Privatradio wäre es gerade diesen Unternehmungen nicht möglich gewesen, in die Werbung einzutreten.

Ein dritter sehr positiver Effekt war die Schaffung von Arbeitsplätzen. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen Arbeitsplätze Thema Nr. 1 sind, muß darauf hingewiesen werden, daß durch das Betreiben der "Antenne Steiermark" 60 Arbeitsplätze im unmittelbaren Bereich und noch einmal so viele bei den Zulieferfirmen.

Betreffend lokales Kabel-TV waren es übrigens ebenfalls steirisch-kärntnerische Unternehmer, die das entsprechende Erkenntnis des Verfassungsgerichshofes erwirkt haben. Es hat auch diesbezüglich eine Initiative in der Steiermark gegeben. Steiermark 1 ist nach dem "Antennen"-Modell auf Sendung gegangen, und zwar in einer sehr bemerkenswerten Kooperation mit dem ORF. Mit dem Kabel-TV-Gesetz vollziehen wir die bereits bestehende Realität gesetzlich endlich nach.

Meine Damen und Herren! Noch ein grundsätzliches Thema sei kurz angerissen: Zwischen den privaten Medienbetrieben und dem ORF gilt es, nun Chancengleichheit und dieselben Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Nur ein Beispiel dazu: Während die "Antenne Steiermark" der Straßenverwaltung im Jahre etwa 136 000 S für die Einspeisung des Programmsignals in den Plabutsch Tunnel zahlt, nutzt Ö3 diese Einrichtung kostenlos. Ö3 müßte bei Gleichbehandlung mit privaten Radiostationen in ganz Österreich etwa 3 bis 5 Millionen Schilling für solche Einspeisungen bezahlen!

Meine Vorredner haben bereits ihr Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgelegt, was uns aber nicht erspart, demnächst eine Novelle zum ORF-Gesetz in Behandlung zu nehmen.


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