Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 59

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Deswegen noch einmal: Milieutrennung; Cannabis sollte herausgenommen werden. Deshalb würde ich Sie bitten, sich den Antrag, den Frau Abgeordnete Motter eingebracht hat, noch einmal ganz genau anzuschauen, weil er in diese Richtung geht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Als besondere Pikanterie finde ich es, daß wir erst jetzt in der Lage sind, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen zuzustimmen. Lange hat es gedauert, meine Herrschaften! Jetzt sind die Vereinten Nationen, im speziellen diese Überwachungsorganisation in Wien, mit Österreich im Gespräch, warum wir nicht endlich Schritte in diese Richtung setzen. Wenn man ökonomischen Profit von Sucht, von Drogensucht trennen würde, würde man das Problem viel schneller und effektiver lösen können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Onodi. – Bitte.

12.37

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir nun die gesundheitspolitisch relevanten Schwerpunkte dieses Gesetzes betrachten, so finden wir da auch eine verbesserte rechtliche Verankerung der Schmerztherapie sowie der Entzugs- und Substitutionsbehandlung.

Während derzeit nach dem Suchtgiftgesetz Suchtgifte nur dann verschrieben werden dürfen, wenn die Behandlung mit anderen, nicht suchtgifthältigen Arzneimitteln keinen Erfolg verspricht, soll die Neuregelung auf eine dem jeweiligen Schmerzniveau angepaßte ärztliche Behandlung auch mit Opiaten hinwirken und ungenügende Verschreibungspraxen verhindern helfen. Damit, sehr geehrte Damen und Herren, soll auch eine effektive Schmerzbehandlung gerade als wichtiger Bestandteil der Krebsbehandlung möglich sein.

Als weitere gesundheitsbezogene Maßnahme wäre die Verankerung der klinischen Psychologie, der Psychotherapie und der psychosozialen Beratung und Betreuung zu sehen. Gesundheitsbezogene Maßnahmen und Einrichtungen müssen in Zukunft eine Qualitätsbestätigung erhalten. Sie müssen in Zukunft genehmigt werden, und dadurch ist dann auch eine Qualitätssicherung gegeben. So muß sichergestellt sein, daß die Behandlung in diesen Einrichtungen grundsätzlich abstinenzorientiert erfolgt und die gesellschaftliche Wiedereingliederung des Suchtkranken verfolgt.

Die Einrichtung muß über einen mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches hinreichend vertrauten Arzt sowie – je nach Betreuungsangebot – für die Durchführung der klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen oder psychosozialen Maßnahmen über entsprechend qualifiziertes und mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches hinreichend vertrautem Personal verfügen. Durch diese Personalerfordernisse soll sichergestellt werden, daß sämtliche therapeutische Maßnahmen dem Stand der jeweiligen Wissenschaft entsprechen.

Durch diese gesundheitspolitischen Maßnahmen und durch die Ziele dieses neuen Suchtmittelgesetzes sind vor allem drei Grundsätze verankert: Ausbau des Prinzips "Therapie statt Strafe" für Drogenkranke, strengere Maßnahmen gegen die organisierten und internationalen Verbrechen und auch die Verbesserung der gesundheitsbezogenen Maßnahmen für Menschen mit Suchtgiftproblemen.

Zum Schluß möchte ich noch in zweiter Lesung einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner und Genossen zum Suchtmittelgesetz einbringen.

In den Kernpunkten betrifft dieser Abänderungsantrag zum Teil Zitierungsänderungen. Darüber hinaus soll er aber vor allem klarstellen, daß das zuständige Organ der Zollwache für die zuständige Sicherheitsbehörde einschreitet und nicht – wie in der Regierungsvorlage vorgesehen – die nächstgelegene Sicherheitsbehörde.


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