Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 28

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liche 91, Liberales Forum und Grüne je 63 Minuten. Darüber hat das Plenum des Nationalrats zu befinden. Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so festgelegt.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (503 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) (657 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nunmehr zum 1. Punkt.

Wird eine mündliche Berichterstattung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir sogleich in die Debatte eingehen.

Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner mit einer freiwilligen Redezeit von 15 Minuten. – Bitte.

10.10

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Entsendegesetz, das heute hier im Hohen Haus zur Beschlußfassung vorliegt, hat, wie viele Materien dieser Bundesregierung, eine sehr lange Geschichte. Spätestens seit der Mitgliedschaft und dem Beitritt Österreichs zur "Partnerschaft für den Frieden" ist klar, daß wir in diesem Bereich dringend eine gesetzliche Neuregelung der Frage brauchen, unter welchen Umständen und mit welchem Mechanismus es in Hinkunft möglich sein wird, österreichische Soldaten beziehungsweise österreichische Zivilbedienstete und Zivilangehörige in das Ausland zu schicken. (Auf der Besuchergalerie bildet eine Personengruppe durch rote Buchstaben auf weißen T-Shirts das Wort "neutral". – Zettel werden von der Galerie geworfen.)

Wie immer: Es ist das eine lange Geschichte. Warum? – Weil anscheinend von dieser Bundesregierung keine Materie ordentlich behandelt werden kann, die Fragen des Bundesheers oder der Landesverteidigung betreffen. (Abg. Mag. Stadler: Sind das Ihre Gesinnungsgenossen da oben, Herr Minister?)

Wir haben immer wieder verlangt, endlich dieses Entsendegesetz in den Ausschuß zu bringen, aber anscheinend hat es hier sehr starke Widerstände innerhalb der Koalition gegeben. Das hat dazu geführt, daß man etwa im Vorjahr, als österreichische Militärakademiker in Amerika an einer Übung im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden" teilgenommen haben, für die mitzunehmenden Waffen, für die Sturmgewehre, Ausnahmeregelungen nach dem Kriegsmaterialiengesetz gebraucht hat, um die Übungsteilnahme zu sichern. Deshalb haben wir immer wieder nach dieser gesetzlichen Regelung verlangt, und wir waren sehr froh, als das auch endlich im Ausschuß diskutiert wurde.

Herr Verteidigungsminister! Interessant war, daß die Vorlage, die wir dann bekommen haben – ich weiß nicht, wie sehr Ihr Ressort in die Formulierung involviert war –, doch einige – ich sage es einmal vorsichtig – stilistische Mängel hatte. Das haben alle Fraktionen festgestellt. Daher hat es auch einen Unterausschuß gegeben, und es hat in diesem Unterausschuß – das muß ich als Oppositionsredner durchaus zugeben – eine sehr gute Arbeitsmöglichkeit, eine sehr offene Diskussion gegeben, weil eben offensichtlich auch andere Mitglieder dieses Ausschusses der Meinung waren, daß es doch einige Punkte in dieser Gesetzesvorlage gibt, die einer Erklärung bedürfen, daß man noch die eine oder andere Klarstellung in diese Materie einbringen könnte.

Auch wir haben unsere Vorschläge eingebracht. Es gab eine Redaktionssitzung, und es hat eigentlich so ausgesehen, als ob wir diesbezüglich zu einem Konsens kommen würden. Plötzlich, in der letzten Sitzung dieses Unterausschusses – und dann auch in der Ausschußsitzung selbst –, war das ein bißchen anders. Anscheinend hat es da zuvor Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen gegeben. Die Österreichische Volkspartei, die sich auch vorher schon bei


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