Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 69

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13.12

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns in erster Lesung mit dem Antrag, der soeben von meiner Vorrednerin zitiert wurde, betreffend Betriebshilfegesetz, wobei ich grundsätzlich für meine Fraktion sagen möchte, daß die bäuerliche Betriebshilfe eine überaus positiv zu bewertende Maßnahme darstellt. Zielsetzung dieses Gesetzes ist es, die Bäuerinnen in der Zeit vor und nach der Geburt, also in der Regel 16 Wochen, mit Hilfe einer Arbeitskraft von der Betriebsarbeit zu entlasten.

Diese familienpolitische Leistung wurde ursprünglich zu je 50 Prozent aus der bäuerlichen Betriebshilfeversicherung und aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert. (Abg. Aumayr: Das hat eh alles die Frau Haller schon genau gesagt!) Es wurde schon angeschnitten, daß seit Juli vorigen Jahres der Familienlastenausgleichsfonds bereits 70 Prozent der Aufwendungen für die Betriebshilfe leistet.

Aufgrund der sehr angespannten budgetären Situation des Familienlastenausgleichsfonds werden daher in nächster Zeit – ich glaube, das sollte man hier ganz offen sagen – nur sehr schwer Anpassungen im Sinne des gestellten Antrages möglich sein. Die allseits anerkannte Notwendigkeit, den Bundeshaushalt zu konsolidieren, macht es erforderlich, zumindest derzeit von Leistungserweiterungen beziehungsweise Leistungsanpassungen grundsätzlich Abstand zu nehmen. (Zwischenruf des Abg. Meisinger. )

Eine Anpassung der bäuerlichen Betriebshilfe würde in Analogie zur bisherigen Indexentwicklung einen jährlichen Mehraufwand von rund 38 Millionen Schilling verursachen, von dem wiederum, wie schon erwähnt, 70 Prozent, nämlich 26 Millionen Schilling, vom Familienlastenausgleichfonds zu tragen wären.

Es darf aber in dieser Diskussion – ich möchte das besonders betonen – nicht verschwiegen werden, daß im Bereich der bäuerlichen Sozialpolitik einige große sozialpolitische Vorhaben, die nur unter Beteiligung des Bundes möglich waren, in den letzten Jahren umgesetzt werden konnten und eingeführt wurden. Beispielhaft sei hier die Einführung der Bäuerinnenpension (Abg. Aumayr: Ganz was Tolles!) und die Senkung des Selbstbehaltes bei der Anstaltspflege erwähnt. Sie wissen, dieser Beschluß, durch den der Selbstbehalt von 20 auf 10 Prozent gesenkt worden ist, wurde vor gar nicht so langer Zeit gefaßt.

Ich möchte nicht im Detail darauf eingehen, aber in dieser Debatte soll nicht unausgesprochen bleiben, daß die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft nach wie vor um rund 12 Prozent höher sind als vor dem EU-Beitritt. Sie selbst kennen alle diese Zahlen. Nach einem guten Jahr 1994 stiegen die Agrareinkommen je Familienarbeitskraft im Jahr 1995 um 22 Prozent auf über 175 871 S. (Abg. Aumayr: Um 10 Prozent gesunken 1996! Um 10 Prozent gesunken, Herr Kollege Dietachmayr, 1996! Um 10 Prozent gesunken!)

Sie sollten genau zuhören, Frau Kollegin Aumayr! Ich habe gesagt, nach einem guten Jahr 1994 sind die Agrareinkommen im Jahr 1995 um 22 Prozent gestiegen. Zeigen Sie mir eine andere Berufsgruppe, bei der solche Steigerungen möglich waren! Bleiben wir bei der Wahrheit, Frau Kollegin! (Abg. Aumayr: Nein! Das stimmt nicht!)

Zugleich ist der Bauernstand – ich möchte Sie ja nicht zu sehr reizen, aber der Ordnung halber soll das auch einmal gesagt werden – die am höchsten geförderte Berufsgruppe in Österreich mit rund 250 000 Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben in der Landwirtschaft. Es werden heuer über 20 Milliarden Schilling an staatlicher Hilfe ausgeschüttet. Vergleichen Sie doch einmal: Insgesamt werden im gesamten Bundeshaushalt – für Sie nachzulesen (Abg. Aumayr: Herr Kollege Dietachmayr! Das müssen Sie der ÖVP sagen, nicht mir!) 30,7 Milliarden Schilling ausgeschüttet, davon entfallen knapp drei Viertel, nämlich über 22,4 Milliarden Schilling, auf die Landwirtschaft.

Ich bin grundsätzlich für die Förderung, aber man soll auch die anderen Zahlen dabei nicht vergessen. Im Vergleich dazu sind für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Budget nur 5,2 Milliarden oder für Förderungsmaßnahmen für Industrie und Gewerbe lediglich 3,2 Milliarden Schilling vorgesehen.


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