Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 30

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auszuleuchten, damit man nicht an den Details alleine hängenbleibt. Danach werde ich – so gut es geht – auf die 60 Fragen einzugehen versuchen, obwohl ein Teil davon sicherlich nicht den Aufgabenbereich des Außenministeriums betrifft. Das haben Sie jedoch ohnedies in Ihrer Eingangsrede selbst zugegeben. Ich werde dennoch versuchen, umfassend, so gut es eben geht, dazu Stellung zu nehmen.

Die Kurden-Problematik ist ein schmerzhaftes Kapitel der Menschheitsgeschichte. Die Kurden sind ein Volk, das derzeit auf vier Staaten verstreut ist: Syrien, Iran, Irak und die Türkei. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: In gewissen Köpfen ist das etwas Schönes, eine Art multikulturelle Gesellschaft!) Sie kämpfen seit Jahrzehnten um Autonomie, um einen eigenen Staat – manchmal mit gewaltfreien, manchmal aber auch durchaus mit gewaltsamen Mitteln.

Es hat einige Kontakte zwischen Regierungen und Kurdenführern gegeben. Letztere haben das Problem, daß sie untereinander in der Regel nicht ganz einig, sondern eine relativ zersplitterte Gruppierung sind. Ein solches Gespräch hat am 13. Juli 1989 in Wien stattgefunden. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes konspiratives, das heißt nicht offizielles Gespräch. Niemand hat also offiziell etwas davon gewußt.

Ich sage das in diesem Hause so deutlich, da damals sofort nach den Morden die Frage gestellt wurde, warum die österreichischen Sicherheitsbehörden dieses Treffen nicht besser schützen konnten. Die Antwort ist sehr leicht: Weil es ein vertrauliches Treffen war, um das niemand gewußt hatte. Die iranische Botschaft hat danach sogar behauptet, sie wäre nicht informiert gewesen – darüber kann man natürlich lange diskutieren.

Der damalige Kurdenführer, der Vorsitzende der Demokratischen Partei Kurdistans, Dr. Ghassemlou, sowie zwei seiner Mitarbeiter oder Vertrauten trafen sich mit drei iranischen Verhandlern. Es wurde inoffiziell signalisiert, daß diese drei iranischen Verhandler mit Wissen und mit einer gewissen Autorisierung der iranischen Regierung mit Ghassemlou verhandelt haben.

Das Ergebnis kennen wir: Es hat in einem Blutbad geendet. Die drei Kurden – einer von ihnen war übrigens österreichischer Staatsbürger – wurden erschossen. Von den drei Attentätern – wie wir heute, da der "Krimi" mittlerweile bis zur letzten Seite gelesen ist, wissen – ist der erste sofort geflohen. Er war nie greifbar und ist sofort auf nicht bekannte Art und Weise ausgereist. Der zweite lag zunächst schwer verletzt im Spital und ist nach seiner Entlassung offiziell ausgereist – ich komme später noch darauf zurück –, und der letzte hat vorerst behauptet, er wäre nicht dagewesen, er hätte Essen geholt. Am Anfang war der Tatverdacht auch nicht unmittelbar gegeben, denn er hat letztlich die Polizei zum Tatort geführt. Dann allerdings ist er in die Botschaft geflohen, war dort vermutlich auch einige Monate beheimatet und ist danach – ebenfalls auf nicht geklärte Art und Weise – ausgereist.

Diese Geschichte ist sicher kein Ruhmesblatt für die österreichischen Behörden und für die österreichische Politik, aber: All diese Dinge, all diese Umstände sind vor acht Jahren bereits in großer Ausführlichkeit diskutiert worden und in allen Zeitungen gestanden. Ich habe mir solche Akten durchgelesen (der Redner zeigt mit Daumen und Zeigefinger die Dicke der Akten) – man hat das ja nicht alles gegenwärtig. Sämtliche Aktenvermerke, die heute als "höchst vertraulich" den Zeitungen zugespielt werden und dort kursieren, sind damals im Faksimile bereits abgedruckt gewesen. Der Gerichtsakt ist frei zugänglich oder jedenfalls sehr breit zugänglich, alles ist bekannt. Nicht ein einziges Faktum, das seither aufgetaucht ist, ist neu.

Neu ist eines, nämlich der Prozeß eines deutschen Gerichtes. Das Kammergericht in Berlin hat einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahr 1992 untersucht, als in einem griechischen Restaurant ebenfalls drei Kurden ermordet wurden. Dort konnten die drei Attentäter gefangengenommen werden. Es begann unter größten Sicherheitsmaßnahmen – 3 000 Sicherheitskräfte haben diesen Prozeß überhaupt ermöglicht – eine minutiöse Recherche. Das Kammergericht hat nach monatelangen Verhandlungen, Zeugeneinvernahmen, vielen Beweisstücken und Indizienbeweisen ein Urteil gefällt. Ein unabhängiges Gericht also hat ein Urteil gefällt, das höchst bemerkenswert ist.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite