Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 35

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Am 30. November – das wurde auch später noch einmal gefragt – meinte ein Sprecher des iranischen Außenministeriums gegenüber dem österreichischen Geschäftsträger in Teheran, daß die Angelegenheit außer Kontrolle geraten könnte, sobald das Thema der Polizeiaktion in Wien – da ging es um die Umstellung der iranischen Botschaft – der iranischen Presse bekannt sei. Daraufhin teilte der Leiter der Rechtssektion im Außenministerium dem iranischen Botschafter mit, derartige Äußerungen würden die Beziehungen zwischen den beiden Ländern ernstlich beeinträchtigen. Der Iran hätte eine völkerrechtliche Verantwortung für die Sicherheit der österreichischen Botschaft in Teheran.

Mock hat in einem einzigen Schreiben – es gibt dann noch ein Telegramm – an Außenminister Velayati aus diesem Anlaß ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die österreichischen Justizbehörden ihre Tätigkeit strikt aufgrund der Gesetze und in völliger Unabhängigkeit von der Verwaltung durchführen würden. Die Bundesministerien für Inneres und für Justiz wurden immer wieder routinemäßig und, wie ich meine, selbstverständlich zu Informationszwecken über iranische Äußerungen informiert. Eine Beeinflussung der genannten Ressorts hat nicht stattgefunden.

Zur Frage 9: Haben der damalige Bundesminister oder Generalsekretär Klestil Weisungen erteilt? – Die klare Antwort ist: Nein.

Frage 10: Gab es in irgendeiner Weise offiziell oder inoffiziell Drohungen? Hier heißt es: Wurde die Noricum-Affäre zur Sprache gebracht? – Klare Antwort: Nein, Frau Abgeordnete Schmidt.

11. Frage: Aus welchem Grund wurde am 16. Juli eine Abmachung zwischen dem Außenamt und dem iranischen Botschafter geschlossen, daß Bozorgian zwar zu einer Einvernahme der Polizei überstellt wird, dann aber zurückkehren dürfe? – Die Wahrheit sieht wieder etwas anders aus: Das Bundesministerium für Inneres hat dem Außenamt am 15. Juli mitgeteilt, daß die Staatspolizei Bozorgian dringend für weitere Einvernahmen benötige. Als Voraussetzung für eine solche Einvernahme hat die iranische Botschaft die Rückkehrmöglichkeit des Genannten in die Botschaft verlangt. Daraufhin hat der politische Direktor Schmid – Ihnen bestens bekannt – gefragt, ob das möglich ist. Das Innenministerium hat seine Zustimmung gegeben. Es wurde dies der iranischen Botschaft mitgeteilt. Diese Bedingung wurde offensichtlich auch in der Erkenntnis akzeptiert, daß ansonsten keine Befragung Bozorgians stattfinden könnte. Das Faktum des Haftbefehls ist selbstverständlich dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mitgeteilt worden. Es gibt aber auch in der Strafprozeßordnung eine klare Bestimmung, daß eine solche Einvernahmemöglichkeit gegeben ist und daß dafür kurzzeitig ein Haftbefehl aufgehoben werden kann. – Das zu den Fragen 11 und 12.

Zur Frage 13:

Das Außenministerium hat überhaupt keine Eskorte zur Verfügung gestellt. Der iranische Botschafter hat mitgeteilt, daß es Morddrohungen gegen Sahraroodi, gegen den zum damaligen Zeitpunkt kein Haftbefehl vorgelegen ist, gibt, und aufgrund dieser Morddrohungen hat es einen entsprechenden Schutz gegeben, damit er das Flugzeug in den Iran nehmen konnte.

Zur Frage 14:

Es liegen uns überhaupt keine entsprechenden zusätzlichen Informationen vor. Im Gegenteil. Nach dem Ministerrat am 25. Juli hat beispielsweise der damalige Innenminister – das ist später, nach der Ausreise von Sahraroodi – mitgeteilt, nach Angaben des Ministeriums seien gegen Sahraroodi keine Verdachtsmomente vorgelegen. Dieser sei stets als Zeuge, nicht als Tatverdächtiger vernommen worden. Seine Einvernahme hätte nichts Gegenteiliges ergeben. Die Ausreise sei durch den zuständigen Untersuchungsrichter genehmigt worden. Also keine Rede davon, daß das Außenministerium da eine besondere VIP-Eskorte zur Verfügung gestellt hätte.

Zur Frage 15:

Wurde das Außenministerium von anderen Ministerien informiert? – Es gab selbstverständlich laufenden Kontakt. Wir sind über die Ermittlungen in dem Ausmaß informiert worden, in dem


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