Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 37

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Wirtschaftsminister, habe auch mit einigen Teilnehmern an diesen Ministerratssitzungen reden können und kann Ihnen höchstens subjektiv das wiedergeben, was dort besprochen wurde.

Es ist die Angelegenheit dreimal besprochen worden, am 25. Juli, am 22. August und am 28. November. – Die eine Frage ist falsch, denn am 18. Juli gab es überhaupt keine Ministerratssitzung. – In der ersten Sitzung Ende Juli hat der Innenminister meiner Erinnerung nach – aber das ist mein subjektiver Bericht, das kann ein anderer durchaus etwas anders gefärbt darstellen – erklärt, daß die Ermittlungen der Polizei an einem toten Punkt angelangt sind. Gegen den Verletzten gibt es keinen Tatverdacht. Er war zunächst im Spital und ist dann mit einer Linienmaschine in den Iran gebracht worden. Es deutet vieles darauf hin, daß bei den beiden anderen die iranische Botschaft involviert ist. Von seiten des Innenministeriums wurde versucht, Haftbefehle zu erwirken, was beim Untersuchungsrichter mißglückt ist, und dadurch sind die Recherchen ins Stocken geraten. – Das war meiner Erinnerung nach der Bericht, den der Innenminister damals gegeben hat.

Einen Monat später hat dann der Justizminister kurz berichtet. Er hat noch einmal bestätigt, daß zum damaligen Zeitpunkt – bitte, Ende August war das aber! – der Verletzte – das war Sahraroodi – deswegen nicht unter Tatverdacht stand, weil er schwerverletzt war, weil er für die Verständigung der Polizei gesorgt hatte und weil ein Schußhandtest bei ihm negativ verlief. Er wurde als Opfer angesehen und nicht als Täter. Die staatsanwaltschaftlichen Behörden überlegen jetzt, ob sie nicht überhaupt auch den Haftbefehl gegen Bozorgian zurückziehen sollen, und der sechste Teilnehmer ist überhaupt dem Zugriff der Justiz entzogen gewesen.

Abschließend hat dann am 28. November kurz der damalige Justizminister Foregger berichtet, daß ein neues Gutachten nahelegt, daß die bisherigen Überlegungen nicht zutreffen. Es besteht ein nicht unerheblicher Verdacht gegen alle drei Teilnehmer an der damaligen Besprechung.

Ich hoffe, daß ich damit einigermaßen korrekt und geschäftsordnungskonform Ihre Frage beantworten konnte.

Zur Frage 24 kann ich überhaupt nichts beitragen, weil uns kein derartiges Tonbandprotokoll vorliegt. Wir haben auch in keiner Weise interveniert, ein Verfahren niederzuschlagen. Ähnliches gilt für die Frage 25. Über all diese Punkte – das habe ich schon erwähnt – ist immer das Innenministerium, soweit es einigermaßen vertretbar gewesen ist, informiert worden, aber ohne dabei Druck auszuüben.

Zu den Fragen 27 und 29, wieweit man an Bozorgian herankommen konnte, der sich ja noch in der iranischen Botschaft aufgehalten hat: Es wurde die iranische Seite mehrfach darauf hingewiesen, daß es für den Aufenthalt Bozorgians in der Botschaft keine rechtliche Grundlage gebe und daß dieser sich zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe den Justizbehörden stellen solle. Darüber hinausgehenden Schritten, etwa Sturm auf die Botschaft oder Eindringen in die Botschaft, stehen aber völkerrechtliche Erwägungen entgegen.

Zur Frage 27:

Derartige Überlegungen waren Aufgabe der zuständigen Sicherheitsbehörden und nicht des BMA. (Abg. Dr. Schmidt: Sie haben Frage 25 übersprungen!)  – Ich habe gesagt, wir haben das dem Innenministerium mitgeteilt. Das war die Frage. (Abg. Mag. Barmüller: Was dann? – Abg. Dr. Schmidt: Wie reagiert dann die iranische Botschaft?) – Darf ich mir das noch einmal anschauen? Ich habe jetzt die eine Frage weggelegt. Ich schaue mir das verläßlich noch einmal an.

Zur Frage 30:

Stimmt es, daß Generalsekretär Klestil um den 28. November eine Sachverhaltsdarstellung beim Innenministerium angefordert hat? – Unseres Wissens nicht.

Zur Frage 31 habe ich schon Stellung genommen. Das waren diese Vorsprachen bei unserem Geschäftsträger im Iran, wo vor allem darauf hingewiesen wurde, daß das iranische Volk das


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