Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 59

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schlüssig widerlegt werden. (Abg. Jung: Das ist ein Skandal, daß das so lange dauert!) Das heißt, erst im November 1989 war man in der Lage, beweisen zu können, daß die vermeintlichen Opfer in Wahrheit die Täter waren. Weder die Ermittlungen durch die Sicherheitsbehörden noch die Vernehmung durch den Richter im Krankenhaus unmittelbar nach der Tat haben eine ausreichende Grundlage dafür geboten, einen Haftbefehl wegen Mordes zu erlassen.

Gegen Bozorgian – das war jener Iraner, der zu Beginn ja nur als Zeuge in Erscheinung getreten ist – wurde bereits am übernächsten Tag ein Haftbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung erlassen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist überhaupt das Größte!)

Herr Kollege Stadler! Wenn der Untersuchungsrichter keine begründeten Anhaltsmomente hat, wegen Mordes zu ermitteln, dann kann man ihm auch nicht vorwerfen, das aufgrund seines Wissensstandes nicht getan zu haben. (Abg. Mag. Stadler: Jede Menge hätte er gehabt!)

Jener Iraner also, gegen den ein Haftbefehl erlassen worden ist, war aber bereits in der iranischen Botschaft. Dort hat das Außenamt mehrmals interveniert, daß er ausgeliefert wird – vergebens, wie wir heute wissen.

Es geht aus der gesamten Aktenlage, aus der Chronologie, auch aus den damaligen sehr umfangreichen Medienberichten in keinster Weise hervor, daß es Druck oder Einflußnahme gegeben hätte: weder auf die Exekutive noch auf die Justiz.

Meine Kollegen von der grünen Fraktion! Ich widerlege auch Ihren Vorwurf, den Sie heute in einer APA-Aussendung gegen Minister Foregger vorgebracht haben, er hätte am 22. Juli 1989, also neun Tage nach dem Attentat, trotz dringenden Mordverdachts für die Aufhebung des Haftbefehls gegen Bozorgian plädiert. Wenn man weiß, daß zum selben Zeitpunkt Staatsanwalt Fasching und auch der Untersuchungsrichter Danek keine ausreichenden Gründe für die Erlassung eines Haftbefehls wegen Mordverdachts hatten, dann konnte auch der Minister keine ausreichenden Verdachtsgründe wegen Mordes haben.

Das ist eine Unterstellung, die mit dem Wissenstand vom 22. Juli 1989 überhaupt nicht zusammenpaßt, und diese Behauptung können Sie nicht aufrechterhalten, zumal der Untersuchungsrichter und der Staatsanwalt zu dem Ergebnis kamen, daß keine ausreichenden Gründe für einen Mordverdacht vorliegen, und sie weiterhin an der Opfertheorie festhielten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Kollege Anschober hat hier ins Treffen geführt, daß bekannt war, daß Sahraroodi (vgl. Jn) das Motorrad gekauft hat. Das war zum damaligen Zeitpunkt auch dem Staatsanwalt bekannt, aber trotzdem hat er bei seiner Ermessensentscheidung nicht abgeschwenkt von der Opfertheorie hin zu der Meinung, daß das eigentlich die Täter sind. Er hat gesagt, daß es keine ausreichenden Gründe für einen Mordverdacht gibt. Aus diesem Grund ist mit dem damaligen Wissenstand das Verfahren so gelaufen, was, wie man aus heutiger Sicht weiß, unbefriedigend war.

Aus heutiger Sicht und nach dem "Mykonos"-Prozeß kann man natürlich leicht klüger sein, es leicht besser wissen. Nur kann man das in einem Untersuchungsausschuß deshalb nicht klären, weil der Untersuchungsausschuß nicht in der Lage ist, die Akten vom "Mykonos"-Prozeß im Rechtshilfeverfahren anzufordern. Das kann nur das Gericht tun. Daher plädieren wir dafür, daß das Gericht diesen Mordfall untersucht. Die Haftbefehle sind ja noch aufrecht, der Untersuchungsrichter ermittelt ja bereits weiter, er hat die Akten bereits angefordert, und vielleicht erhellt das die Vorkommnisse.

Die Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Herr Kollege Wabl, scheint mir doch ein bißchen von der Absicht getragen zu sein, inquisitorisch gegen aktive Politiker vorzugehen, und nicht so sehr aus dem Motiv heraus zu geschehen, daß die tatsächlichen Vorkommnisse erhellt werden sollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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