Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 42

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handlung, die Behandlung mit ionisierenden Strahlen, die gentechnische Veränderung des Saatgutes zu kennzeichnen ist.

Sie haben, wenn Sie das Volksbegehren ernst nehmen, die Möglichkeit, diesen Antrag heute zu unterstützen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zusammenfassend festhalten: Es ist ein Gesetz, das, entgegen Ihren Beteuerungen, bürokratiefreundlich, aber föderalismusfeindlich ist, ein Gesetz, das verfassungsrechtlich bedenklich ist und für mich ein weiterer Schritt zur Entmündigung des Parlaments sein wird. Es ist ein EU-Diktat, das multinationale Konzerne zwar bevorzugen wird, aber die Bauern weiter in die Abhängigkeit treibt, eine Gentechnikkennzeichnung, die in Wahrheit keine ist, sondern vielmehr ein Schlag ins Gesicht all jener, die das Volksbegehren unterstützt und unterschrieben haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme nun zu einer zweiten wichtigen Gesetzesmaterie, zur Novellierung der Regierungsvorlage zum Pflanzenschutzmittelgesetz 1997. Abgesehen davon, daß ich die Vorgangsweise gerade bei diesem Gesetz, Herr Vorsitzender Schwarzenberger, für wirklich undemokratisch halte, haben wir nach eingehendem Studium auch inhaltlich schwere Bedenken.

Im § 26 Abs. 5 beispielsweise sind bei gentechnischen Freisetzungen auch nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel anwendbar, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, ob Sie sich das so genau angeschaut haben. Das ist eine Umgehung der derzeitigen Situation, und ich glaube, daß das Gesetz allein schon wegen dieses Paragraphen nicht zu unterstützen ist.

Auch eine Verlängerung der Dauer der Zulassung alter Wirkstoffe findet sich in diesem Gesetz wieder. Vielleicht können Sie, Herr Bundesminister, mir erklären, was genau damit gemeint ist. Aus § 10 in Verbindung mit § 2 Ziffer 16 geht hervor, daß Pflanzenschutzmittel mit alten Wirkstoffen bis zum 26. Juli des Jahres 2003 erlaubt sein werden. Also alles, was vor dem 26. Juli 1993 in irgendeinem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlaubt war, ist bis zum Jahr 2003 anwendbar.

Laut dieser Gesetzesvorlage – es kann sein, daß es anders ist, der Herr Bundesminister wird es wohl noch erklären; das ist offenbar ein EU-Diktat – hat sich Österreich den Standards der Europäischen Union zu unterwerfen, und ich frage mich, wozu wir in diesem Haus endlose Debatten über das Atrazin-Verbot geführt haben, wenn jetzt alte Wirkstoffe wieder zugelassen werden sollen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch dem Wunsch nach einem Direktimport, wie das vielleicht manche Bauern im Hinterkopf meinen, wird in diesem Gesetz nicht stattgegeben. Der Direktimport aus Drittländern ist nicht möglich, was an sich für viele Bauern ein guter Anreiz und auch einer der wenigen Vorteile, den die EU geboten hätte, war, um im Wettbewerb mit den Konkurrenten im Ausland bestehen zu können, denn im § 2 Absatz 1 Ziffer 10 in Verbindung mit § 4 ist ganz klar geregelt, daß nur über Firmen beziehungsweise nur in einer sehr bürokratischen gewerberechtlichen Vorgangsweise der Import dieser Mittel erlaubt ist. Das heißt, ein Direktimport ist nicht möglich – offenbar ein Kniefall gegenüber dem Raiffeisenverband, der da schöne Geschäfte macht. Soviel ich weiß, sitzen fast alle Präsidenten der Landwirtschaftskammern auch per Statut in den Vorständen der Raiffeisenorganisation. (Abg. Schwarzenberger: Auch Ihr Vater war ein Raiffeisen... !) Ja, aber der hätte das sicher nicht mitgetragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der umfangreichen Materie und aufgrund der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit kann ich die Anträge, die jetzt noch zu besprechen wären, nur streifen.

Ein Anliegen ist mir ein Antrag, den wir schon vor langer Zeit eingebracht haben, nämlich betreffend die Verdoppelung der BSE-Ausgleichsprämie. Wir fordern, den nationalen Anteil auf die BSE-Ausgleichsprämie, den die Europäische Union bereits gezahlt hat, endlich auszuzahlen.


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