Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 44

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Ing. Reichhold zur Regierungsvorlage betreffend Saatgutgesetz 1997 vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reichhold, Aumayr, Mag. Haupt und Genossen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. I 2. Hauptstück 2. Abschnitt § 15 Abs. 1 lautet Z 7:

"7. die chemische und/oder biologische Behandlung, die Behandlung mit ionisierenden Strahlen, die gentechnische Veränderung des Saatgutes."

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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzböck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 15 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.07

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Glückwunsch meines Vorredners, des Abgeordneten Reichhold, an den Herrn Bundesminister zu seinem heutigen Geburtstag war in der Art, wie er vorgetragen wurde, und vom Inhalt her symbolisch für die Grundhaltung der FPÖ in der Politik, auch in der Agrarpolitik. Er war süffisant, er war doppelbödig, und man kann nur den Kopf schütteln, wenn man sieht, daß sogar Glückwünsche dazu benutzt werden, diese Art von Politik zu transportieren. Ich glaube, daß ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher eine andere politische Kultur, mehr Stil bevorzugt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Saatgutgesetz und das zur Debatte stehende Pflanzenschutzmittelgesetz stellen einen weiteren Teil einer notwendigen EU-Rechtsanpassung dar, die mit Anfang Juli befristet ist. Es ist erfreulich, daß wir heute nach eingehenden Beratungen eine Reihe von Gesetzen beschließen können, die uns helfen sollen, Binnenmarktregeln weiterzuentwickeln, die es letztendlich dann auch ermöglichen, den Binnenmarkt noch stärker mit Leben zu erfüllen. Natürlich sind im Rahmen dieser EU-Anpassungen auch Diskussionen über die Frage berechtigt, wo wir mit unseren nationalen Zielsetzungen in der Agrarpolitik beziehungsweise in der Wirtschaftspolitik stehen.

Mit dem Pflanzenschutzmittelgesetz ist zwar ein weiterer Fortschritt erzielt worden, ich meine aber, daß gerade aus der Sicht funktionsfähiger Binnenmarktregelungen im Betriebsmittelrecht derart breite Mehrfachkompetenzen, wie sie laut diesem Pflanzenschutzmittelgesetz nach wie vor gelten, natürlich zu Verzögerungen führen müssen, und es ist wohl klar, daß die Vision nicht nur in der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes, sondern auch in der Verwirklichung von hohen Konsumentenschutz- und Gesundheitsstandards bestehen muß, daß eine europäische Anerkennung von höchsten gesundheitlichen Standards und Konsumentenschutzniveaus das tatsächliche Ziel unserer politischen Bemühungen sein muß.


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