Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 70

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

aus Ihren Ausführungen nicht erkennen kann, weshalb Sie die gentechnischen, chemischen oder biologischen Veränderungen nicht in das Saatgutgesetz mit hineingenommen haben. Wenn es so ist – ich will Ihnen das gerne glauben, wie Sie es uns hier mitgeteilt haben –, daß es im Interesse der österreichischen Bundesregierung liegt, daß es auch in Ihrem Interesse liegt, daß es zu einer entsprechenden lückenlosen Kennzeichnung gentechnisch veränderten Saatgutes kommt, dann ist es mir völlig unerklärlich, warum Sie das nicht hineinschreiben. Es steht überhaupt nicht im Widerspruch zu dem, was Sie vorhin gemeint haben: die notwendigen Initiativen, die Überzeugung, daß der Entschließungsantrag in diese Richtung geht, und daß das auch auf europäischer Ebene bereits diskutiert wird. Umso mehr wäre es gut und richtig, das jetzt bereits entsprechend hier zu fixieren. Man kann über viel reden, aber ob man etwas wirklich will und umsetzen kann, sieht man dann, wenn es konkret in einem Gesetz festgelegt ist.

Reden kann man über vieles, aber ob man etwas umsetzen kann und will, sieht man dann, ob es in einem Gesetz festgelegt ist. Das ist so, als ob wir immer davon reden, wie wichtig uns die Umwelt insgesamt ist, während die Prioritäten im Budget ganz anders liegen. Es werden nämlich 33 Milliarden Schilling für den Straßenbau aufgewendet, es ist aber kaum Geld für konkrete ökologische Verkehrsplanung vorhanden. Genauso ist es in diesem Zusammenhang.

Wenn Ihnen die Umwelt so wichtig ist, wie Sie es gerade vorhin in Ihrer Antwort auf die Abgeordnetenbeiträge gesagt haben, ist es umso weniger verständlich, daß Sie nicht bereits alles ganz konkret in das Gesetz hineingeschrieben haben. Wenn es zu einer etwas anderen europäischen Regelung kommt, die im Widerspruch zu unserer stehen würde, müßten wir halt noch einmal darüber reden. Aber bei vielem, was Ihnen offensichtlich politisch sehr wohl wichtig ist, was aber nicht unbedingt immer im Einklang mit der EU steht – ich erinnere an die leidvolle Geschichte der Anonymität der Sparbücher –, ist es offensichtlich auch kein Problem, andere Positionen als die der Europäischen Union einzunehmen.

Das Volksbegehren haben immerhin 1,23 Millionen Menschen unterschrieben, die genau solche Maßnahmen von der Bundesregierung verlangt haben, nämlich in diesem Bereich eine lückenlose Kennzeichnung zu gewährleisten. All jene Menschen werden Sie in hohem Maße zu jenen machen, die sich von der Regierung und von der Politik insgesamt nichts mehr erwarten. Ich glaube, daß die Bundesregierung Volksbegehren doch endlich ernster nehmen sollte.

Was passiert, wenn Sie Unterschriften von über 1 Million zum Thema Gentechnik, Unterschriften von 600 000 Menschen zum Frauen-Volksbegehren oder, wie Sie es getan haben, Unterschriften von mehr als 500 000 Menschen in bezug auf die Tierschutzforderungen nicht entsprechend ernst nehmen? – Das bewirkt eine Demokratieverdrossenheit, die gerade jene Kräfte stützt, Herr Minister, die wir in diesem Land hoffentlich nicht an vorderster Front haben wollen!

Ich bringe deshalb einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl und KollegInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. § 15 Abs. 1 Z 7 lautet:

"7. die chemische oder biologische Behandlung sowie die gentechnische Veränderung des Saatgutes,"

*****


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite