Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 71

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Weiters bringe ich einen Abänderungsantrag des Abgeordneten Wabl ein, der im letzten Ausschuß besonders fleißig war und sehr viele Abänderungsanträge eingebracht hat. (Abg. Wabl: Das war Katharina Fatzi!)

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Wabl und KollegInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 2 erster Satz wird "Vorrätighalten zum Verkauf" gestrichen.

2. Im § 2 Abs. 2 Z 1 wird "oder sonstigen Personenvereinigungen an deren Mitglieder" gestrichen.

3. § 2 Abs. 3 Z 3 lautet:

"3. die Abgabe von Saatgut, das nachweislich für Züchtungs-, Forschungs-, Versuchs-, Bildungs- oder Ausstellungszwecke bestimmt ist,"

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Hintergrund dieses Abänderungsantrag ist es, vor allem jene gemeinnützigen Vereine zu unterstützen, die sich schon jetzt für entsprechendes biologisches Saatgut und für die Erhaltung genetischer Ressourcen einsetzen und die aufgrund dieses Saatgutgesetzes, das Sie heute beschließen, aus unserer Sicht weit größere Hürden aufgebürdet bekommen. Ich teile diesbezüglich auch die Meinung meines geschätzten Abgeordnetenkollegen und Landwirtschaftssprechers Wabl, welcher meint, daß aufgrund des Gesetzes vor allem große Multis – sei das im Bereich der Agrarindustrie oder sei das im Bereich der Chemieindustrie – gestützt werden, entgegen den Interessen jener, die sich schon bisher, zum Teil unter großem persönlichen Aufwand, bemüht haben, sich für biologischen Landbau einzusetzen, während die Multis zu einer Entgiftung in der Landwirtschaft nichts beigetragen haben.

Herr Minister! Ich glaube, daß für die österreichische Landwirtschaft, um in einem verstärkten, verschärften Wettbewerb – ich denke, auf diesen nehmen Sie mit all diesen Novellen Rücksicht – entsprechend überleben zu können, die Ökologie als Markenzeichen dazu beitragen könnte. Ich habe auch im gesamten Bereich der Diskussion um die Gentechnik und in bezug auf Ihre Vorschläge zur Kennzeichnung, die meistens nicht lückenlos, sondern sehr lückenhaft war, nie verstanden, warum man nicht gesehen hat, daß man, wenn man im Bereich der Lebensmittelproduktion den Einsatz der Gentechnik rigoros verbieten würde, weil wir aus heutiger Sicht eben tatsächlich noch nicht genügend über die Risiken und die Gefahren wissen, die damit verbunden sind, nichts mehr zu kennzeichnen bräuchte.

Jeder, auch jeder in allen europäischen Ländern, wohin wir Lebensmittel exportieren – das sind nicht sehr viele, der Markt ist nicht sehr groß, aber er wird dann hoffentlich größer –, wüßte, wenn er zu einem Produkt greift, auf dem "Made in Austria" steht, daß er sicher sein kann, daß nichts drinnen ist, was vorher gentechnisch verändert wurde. – Das ist eine völlig eindeutige Positivkennzeichnung, ohne daß man noch lange philosophieren müßte, wie das kontrolliert oder auf die Verpackung geschrieben werden sollte et cetera. Darin läge tatsächlich eine große Chance für die österreichische Lebensmittelproduktion und auch für die österreichische biologische Landwirtschaft.

Genau das sollten wir als große Marktchance nützen. Ein kleines Land wie Österreich wird sich in vielen Bereichen tatsächlich im europäischen Wettbewerb anpassen müssen, und gerade im


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