Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 73

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d) Über die Herkunft der Sorte und die abgegebenen Mengen sind Aufzeichnungen zu führen, die drei Jahre aufbewahrt werden müssen.

e) Auf dem Etikett ist zu vermerken, daß es sich um "Saatgut zur Erhaltung der biologischen Vielfalt" (nicht zertifiziertes Saatgut) handelt, und für welche Zwecke es vorgesehen ist.

f) Bei der Festsetzung von Höchstmengen für das Inverkehrbringen von PGR ist zu berücksichtigen, daß die Möglichkeit des Inverkehrbringens nicht durch zu kleine Mengen behindert, sondern durch eine angemessene Höhe gefördert wird. Der Austausch von Kleinstmengen von PGR unter Mitgliedern von Personenvereinigungen zur persönlichen Verwendung ist ohne Einschränkung zulässig.

2. Alternative Züchtungsinitiativen sind staatlich zu fördern und zu unterstützen.

3. Im Rahmen der Europäischen Union sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den im Landwirtschaftsausschuß des Europäischen Parlaments angenommenen und mit der EU-Kommission akkordierten Änderungsantrag (Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 20. Juli 1995, A4-0177/95, Änderungsantrag 14, Artikel 6 Nummer 12a (neu), Artikel 21a (neu) (Richtlinie 70/457/EWG) betr. die Richtlinie 70/457/EWG, zu unterstützen.

4. In die o.a. Richtung weisende Vorstöße von anderen EU-Mitgliedstaaten betreffend die Inverkehrbringung von Saatgut zur Erhaltung der genetischen Vielfalt sind auf EU-Ebene zu unterstützen.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

13.08

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Die Landwirtschaft wie die gesamte Weltwirtschaft unterliegen einem sehr raschen Umbruch. Das heißt, Betriebe, aber auch die Bauern haben sich neu zu orientieren, haben Marktnischen zu suchen. Die Direktvermarktung, die viele der Bauern anstreben, ist deshalb eine wichtige Säule der bäuerlichen Existenzsicherung. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Wir von der SPÖ stehen zu dieser zusätzlichen Existenzsicherung. Wir stehen deshalb auch dazu, weil mit dieser Schiene auch die Arbeitsplätze auf dem Bauernhof gesichert werden können – aber unter denselben hygienerechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen wie das Gewerbe. Daher mein dringender Appell an die Bundeswirtschaftskammer und an die Landwirtschaftskammer, die monatelangen Verhandlungen endlich zum Abschluß zu bringen, damit jene Bauern, die sich mit dem Gedanken der Direktvermarktung tragen oder diese bereits durchführen, wissen, an welche Bedingungen sie sich in Zukunft zu halten haben und wie sie sich auf dem Markt bewegen können.

Wenn ich davon lese beziehungsweise von den Bauern höre, daß sie in manchen Bereichen bis zu 50 Prozent Produktionsverfall oder Erzeugerpreisverfall hinnehmen mußten und müssen, ist das meines Erachtens ein klares Indiz dafür, daß die Gesamtvertretung der Bauern, nämlich die Raiffeisenvertriebsgenossenschaft, in diesem Bereich versagt hat.

Das heißt, auch in diesem Bereich ist Liberalisierung gefordert, und nicht nur, wie es lautstark überall verlangt wird, bei den Arbeitnehmern. Denn der Bauer als Unternehmer ist gefragt, und als selbständiger Unternehmer weiß der Bauer sehr genau, daß er beim Konsumenten eben durch Qualität Vertrauen erreichen kann und mit diesem Vertrauen auch den Markt erobern kann.

Wir von der SPÖ unterstützen den Konsumentenschutz insofern sehr stark, als er nicht nur ein Schutz für die Abnehmer, also für die Konsumenten, ist, sondern auch ein Schutz für jene


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