Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 91

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Selbstverständlich wollen wir prinzipiell diese Wasserrechtsgesetznovelle. Wenn man sich die Geschichte dieser Wasserrechtsgesetznovelle ansieht, wenn man sich ansieht, wie lange und mühsam die Verhandlungen waren und wann diese wesentlichen Ziele und damit auch die Wirksamkeit erreicht werden, dann weiß man, Ihr Argument, daß wir eine unbedingt notwendige ökologische Verbesserung verhindern wollten, ist völlig absurd.

Lassen Sie mich nur ganz kurz zu den damit in Verbindung stehenden Müllverbrennungsanlagen für Hausmüll Stellung nehmen. Herr Abgeordneter Brix! Ich habe nach wie vor keinen Anlaß zur Änderung der grünen Position, daß wir gegen die Hausmüllverbrennung sind. Sie haben als Beispiel Deutschland genannt. Dort hat das vor allem eines bewirkt: daß man bestehende Produkte letztlich einzementiert. Ich erinnere an all das, was wir über Hausmüllvermeidung diskutiert haben gerade in jenen Bereichen, die heizwertrelevant sind, und da ist es in erster Linie der Kunststoff. Der Bau von Hausmüllverbrennungsanlagen, nicht nur in Österreich, sondern vor allem in Deutschland und in anderen europäischen Ländern, hat selbstverständlich die Türe für noch mehr Kunststoffproduktion geöffnet. (Abg. Dr. Keppelmüller: Dänemark!)

Herr Abgeordneter Brix! Vieles wollen wir ja verwerten. Papier, das heizwertrelevant ist, wollen wir ja nicht im Hausmüll haben, das wollen wir größtenteils verwerten. Die Vegetabilien, die eine große Fraktion sind, nämlich rund 30 Prozent ausmachen, machen die ganze Anlage kaputt, die wollen wir überhaupt nicht drinnen haben. Die wollen wir letztlich auch verwerten und kompostieren.

Das Glas hat nicht wirklich etwas in einer Hausmüllverbrennungsanlage zu suchen, das macht nur Probleme, so wie die Vegetabilien. Daher: heraus und rezyklieren. Was wirklich übrig bleibt an großer Fraktion, das sind einerseits der Kunststoff und andererseits ein Restmüll, über den wir diskutieren können. Da kann man auch darüber diskutieren, ob man das verbrennt, thermisch behandelt oder was immer, aber nicht über eine Gesamtmüll-Verbrennungsanlage. Ich lasse mir viel eher Konzepte einreden, die es in verschiedenen Bundesländern gibt, wo es um Restmüll-Splitting geht und wo, kombiniert mit einer thermischen Verwertung, auch die gezielte Verwertung anderer ... (Abg. Dr. Keppelmüller: Das macht ja Wels!)

Herr Abgeordneter Keppelmüller! Vor kurzem fand eine Müll-Tagung statt, an der auch ein Betreiber der Abfallanlage Wels teilnahm. Er beklagte, daß diese Anlage erstens ein enormes Defizit verursacht, daß diese Anlage in keiner Weise rentabel ist, daß man sich dort völlig verkalkuliert hat. (Abg. Dr. Keppelmüller: Aber das Splitting machen sie!) Mit dem Zwang zur Müllverbrennung wollen Sie einen Wettbewerb vermeiden, der mechanisch-biologische Anlagen ermöglicht, der es ermöglicht, jene Fraktionen, die übrigbleiben, in Deponien nach dem Stand der Technik, die jetzt auch im Wasserrechtsgesetz geregelt sind – analog zur Regelung in der Deponieverordnung und im AWG –, zu entsorgen. (Abg. Brix: Das ist doch abgestürzt! Das gibt es doch nirgends!) Parallel dazu soll man selbstverständlich den Versuch mit Müllverbrennungsanlagen zulassen. Wir wollen doch kein dirigistisches Verbot.

Derzeit lassen Sie einen solchen Wettbewerb aber überhaupt nicht zu, einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Ich glaube, daß sich mechanisch-biologische Anlagen durchsetzen werden, wenn der Preis entscheiden soll. Und es ist auch möglich, Restmüllfraktionen zu haben, die auf der Deponie keine Probleme machen.

Ich bin überhaupt nicht dafür, daß wir bei Reaktordeponien bleiben, wie wir sie bisher gehabt haben, mit enormen Gasemissionen, mit Sickerwasserbildungen, mit hohen Kosten in der Sickerwasserbehandlung und der Methangaserfassung. Das wollen wir nicht. Wir wollen auch Deponien, wohin nur jene Frachten gebracht werden, die nicht mehr hochreaktiv sind. Da stimme ich mit Ihnen überein, nur glaube ich nicht, daß das ausschließlich und nur über Hausmüllverbrennung zu erreichen ist. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, daß es ökologisch, aber auch ökonomisch sinnvoller ist, vor allem mechanisch-biologische Anlagen zu bauen (Abg. Dr. Keppelmüller: Vorzuschalten!) und auch entsprechend gesetzlich zu fördern. Das tun Sie aber nicht. Deshalb nach wie vor ein Nein zur Gesamthausmüllverbrennung, ein Ja zum Müllsplitting, in Teilen ein Ja zu dieser Wasserrechtsgesetznovelle. Aufgrund dieser aufschiebenden Wirkung um vier Jahre können wir aber leider nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

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