Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 140

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Meine Damen und Herren! Worum geht es denn? – Es geht nicht um Eigentumsfeindlichkeit, es geht um die Frage der Kultur eines Landes. Wir haben nämlich ein eigentumsfeindliches Land jenseits unserer Grenzen im Westen, das ist Bayern: ein völlig eigentumsfeindliches, nahezu kommunistisches Land! Dort wurde nämlich ein Naturschutzgesetz beschlossen, und daraus darf ich Ihnen zitieren:

Artikel 21, 5. Abschnitt: Erholung in der Natur: Jedermann hat das Recht auf den Genuß der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. – Ist das nicht ein Grundrecht?

Weiters steht dann auch noch: Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. – Das heißt also, alle Haftungsfragen kann man ganz einfach lösen, wenn man will und wenn man nicht immer die Dollars vor Augen hat und sagt: 4 S will ich pro Laufmeter und Jahr von einer Forststraße haben, die ich vorher mit 40 Prozent staatlicher Förderung gebaut habe. Das wird ja immer schamhaft verschwiegen.

Die Deutschen, unsere bayrischen Nachbarn, sagen zum "Inhalt des Betretungsrechtes" unter 4.2.1 – Herr Bundesminister, Sie kennen es ja sicher, ich darf es trotzdem verlesen –: Privatwege dürfen zum Zweck der Erholung zu Fuß betreten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie mit Krankenfahrstühlen mit Elektromotor befahren werden. Hierunter fällt vor allem das Radfahren, aber auch das Fahren mit Gespannen und bespannten Schlitten. Voraussetzung ist, daß sich die Wege zum Befahren mit den genannten Fahrzeugen eignen.

Unsere bayrischen Freunde – eigentumsfeindlich wie sie sind, kommunistisch wie sie sind, wird Schwarzenberger gleich einwerfen – haben es also geschafft, den Mountainbikern schlicht und ergreifend das Recht, sich in der freien Natur aufzuhalten, einzuräumen. Nicht mehr und nicht weniger will mein Antrag, den wir schon in der ersten Lesung hier diskutieren durften. Auch das Justizministerium zeigt uns den Weg auf, wie es gehen könnte, nur ... (Abg. Schwarzenberger: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat erklärt, dieser Vorschlag ist verfassungswidrig!) – Aha, das werden wir prüfen lassen.

Das Justizministerium sagt, die Änderung des Forstgesetzes 1975 ist selbstverständlich möglich: Zulässigkeit des Befahrens von zumindest Forststraßen durch Radfahrer, "Sortierung" der Eigenverantwortung des Radfahrers, Verbot des Off-Shore-Bikings – darüber können Sie mit mir sofort reden. Ich will den Radfahrern, den Mountainbikern auf den Forststraßen Platz geben, damit sie nicht im Gelände herumradeln und auf den schmalen Wanderwegen die Wanderer stören. – Das Justizministerium spricht weiters von der ausdrücklichen Verankerung des Vorrechts von Fußgängern im Wald, der ausdrücklichen Verankerung des Vorrechts der Waldbewirtschaftung – gar keine Frage, man kann ein Tal einmal sperren, weil eine Holzeinbringungsaktion ist – und so weiter und so fort.

Was tut die Wald-Lobby? – Sie beschäftigt Herrn Dr. Bobek, allerdings schon im Jahr 1996, und dieser schreibt in der Schlußfolgerung seines Gutachtens: Das Befahren der Forststraßen ist des Teufels. Das darf nicht sein, das ist dem Waldeigentümer nicht zumutbar, mit hohem Aufwand wird die Waldbewirtschaftung ausgestattet, das ist nur für diese Zwecke dimensioniert. – Ich meine, die Forststraßen sind 3,50 Meter breit, damit nur diese 28-Tonnen-LKW darauf fahren können. Da kann kein Fahrradfahrer mehr fahren, weil er ja die Straße beschädigt, wie wir alle wissen.

Nur erstaunlicherweise – kaum fließt Geld, sind die Gründe des Herrn Bobek beiseite geräumt. Auf einmal gelten sie nicht mehr. Jetzt hat die Waldwirtschaft einen neuen Topf angezapft, aus dem sie sich sage und schreibe an die 4 S pro Laufmeter und Jahr für die zusätzliche Benützung einer Forststraße durch Radfahrer zahlen läßt, obwohl sie sich vorher den Bau dieser 125 000 Kilometer Forststraßen in Österreich zu 40 Prozent von der öffentlichen Hand zahlen ließ. – Der Herr Bundesminister schüttelt sein weises Haupt. (Bundesminister Mag. Molterer: Ich kann auch sagen warum!) Mit der Richtlinie für die Förderung forstlicher Maßnahmen aus Bundesmitteln, der Forstaufschließung im Jahr 1995, den kollaudierten Projekten und so weiter und so fort kommen ziemlich genau 40 Prozent zusammen. Ich glaube, es ist ein Streit, eine Spiegelfechterei mit falschen Argumenten.


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