Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 162

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Meine Damen und Herren! Österreich hat sich in der Umweltpolitik seit jeher die Latte sehr, sehr hoch gelegt. Umweltminister der ÖVP haben gerade in den letzten Jahren immer wieder in vielen Bereichen der Umweltpolitik auch im Ausland mit bemerkenswerten Initiativen aufhorchen lassen, die letzten Endes dann hier im Parlament, hier in diesem Hohen Hause ihre Umsetzung in vor allem nationalstaatlicher Rechtsetzung gefunden haben. Diese hohe Latte, die wir uns immer wieder gelegt haben, hat dazu geführt, daß wir, was unsere Umweltsituation anbelangt, was unsere Umweltwerte anbelangt, heute hervorragend dastehen. Nicht nur der OECD-Bericht bescheinigt uns das.

Bisher haben wir uns jedoch gerade bei durch Schadstoffe verursachten Umweltauswirkungen immer mit Emissionsgrenzwerten, bezogen auf den jeweiligen Emittenten oder auf den jeweiligen Schadstoff, beholfen. Das hat manchmal nicht zu Unrecht zu Kritik seitens der Wirtschaft, seitens anderer Emittenten geführt, weil Emission nicht immer gleich Immission ist, also Auswirkung auf Lebewesen, seien es Menschen, Tiere oder Pflanzen, weil nicht immer eine direkte Auswirkung gegeben und es manchmal für Emittenten wirklich nicht verständlich war, daß sie mit strengen Grenzwerten geknebelt wurden, die dann keine entsprechenden Auswirkungen hatten.

Hier gehen wir erstmals den Weg des Immissionsschutzes – der Herr Bundesminister hat schon darauf verwiesen –, nämlich des Festlegens von Grenzwerten bezogen auf den Betroffenen. Ich glaube, das ist ein sehr wesentlicher Fortschritt. Und wenn kritisiert worden ist, daß dieses Gesetz keine besonderen Auswirkungen im Sinne von neuen Belastungen für irgendwelche Emittenten haben wird, dann kann das wirklich nur als Lob verstanden werden, so wie Herr Bundesminister Bartenstein das auch schon gesagt hat, als Lob dafür, daß wir offensichtlich in bezug auf die Belastungssituation in unserem Lande besser dastehen als viele andere Länder. Es soll uns nichts Besseres passieren, als daß dieses Gesetz und seine Bestimmungen aufgrund unserer guten Situation möglichst wenig zur Anwendung kommen müssen.

Meine Damen und Herren! Langfristig orientierte Politik und vor allem Umweltpolitik mit dem Ziel einer Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung unseres Landes stehen gelegentlich im Widerspruch zu jenem kurzfristigen Erfolgszwang und Erfolgsdruck, unter dem unsere heimischen Unternehmen manchmal stehen, verursacht sehr häufig durch völlig andere Rahmenbedingungen, die die in Konkurrenz mit unseren Unternehmen stehende Firmen im Ausland vorfinden.

Trotzdem kann nicht hoch genug bewertet werden, daß es dem Herrn Bundesminister gelungen ist, nach Verhandlungen mit allen Betroffenen Grenzwerte in dieses Immissionsschutzgesetz – Luft aufzunehmen, die durchwegs strenger sind als die einschlägigen EU-Richtlinien und auch als die Grenzwerte in vergleichbaren Staaten mit hohen Umweltstandards. Die Regierungsvorlage ist letzten Endes das Ergebnis von zähen Verhandlungen, bei denen ein vor allem aus der Sicht der Luftreinhaltung sehr wohl vertretbarer Kompromiß erzielt worden ist. Die Ausnahmebestimmungen, die sich in diesem Gesetz finden, erklären sich aber schlicht und einfach aus den Prinzipien der Opfersymmetrie. Das heißt, es war eine Verhältnismäßigkeit zu suchen, und es lag ja schließlich auch nicht in der Intention des Gesetzes, rigorose Beschränkungen des wirtschaftlichen oder des sozialen Lebens in unserem Lande vorzunehmen und zu verordnen, ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten und ohne Rücksicht auf soziale Notwendigkeiten.

Nochmals: Ich halte es unter den gegebenen Umständen, in einer schwierigen Zeit also, für sehr bemerkenswert, Herr Bundesminister, daß es Ihnen gelungen ist, in dieses Gesetz diese beachtlichen Grenzwerte aufnehmen zu können. Ich halte – und dies verdeutlichen ja auch Vertreter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, wenn auch hier manchmal gerne mißverständlich zitiert wird, wie zum Beispiel aus einem Leserbrief von Professor Hauk kürzlich hervorging – diese Grenzwerte für gut, für richtig, für bemerkenswert, und ich glaube, daß wir mit diesem Gesetz einen guten, einen richtigen Schritt im Sinne unserer bisherigen Umweltpolitik in Österreich gehen, einen Schritt zur langfristigen Erhaltung einer lebenswerten Umwelt in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

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