Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 161

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fristig wirksames Gesetz, ein klassisches Gesetz der Vorsorge. Und ich bin stolz darauf, daß es sich um ein wenig spannendes Gesetz handelt, weil das ein guter Beweis dafür ist, wie zufriedenstellend die Luftqualität in diesem Lande ist.

Herr Präsident! Ich bedanke mich für die Worterteilung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Ing. Langthaler gemeldet. Sie haben genau 2 Minuten Redezeit; das ist der Rest der Redezeit Ihres Klubs. – Bitte.

19.43

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Danke, Herr Präsident. – Da ich mich wirklich mit diesem Gesetz beschäftigt habe und daher nicht zur Kenntnis nehmen kann, daß mich der Umweltminister hier einfach so verbessert, stelle ich bezogen auf die Heizungsanlagen folgendes fest:

Herr Umweltminister! Sie haben gesagt, die Heizungsanlagen seien im Gesetz integriert. Ich stelle richtig: In der ursprünglichen Regierungsvorlage im 7. Abschnitt lautet § 27: "Für bestimmte Kategorien von Heizungsanlagen ... gelten unter Einhaltung der Prüfbedingungen die in Anlage 4 festgelegten Emissionsgrenzwerte."

Durch einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ wurde der § 27 ersatzlos gestrichen. Und jetzt ist der ehemalige § 28 der § 27, wonach eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG erst getroffen werden muß.

Insofern, Herr Umweltminister, stimmt es nicht, daß Sie nicht die Möglichkeit gehabt hätten, die Heizungsanlagen schon hier bundesstaatlich entsprechend zu regeln. Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, daß es für eine Kompetenzänderung die notwendige Zweidrittelmehrheit gäbe und daß auch im Entwurf 1994 eine solche sogar mit einem Fernwärmeanschlußzwang in belasteten Gebieten vorgesehen war. Daher war meine Behauptung hier schon richtig, daß Sie die Heizungsanlagen in diesem Gesetz nicht erfaßt haben. – Danke.

19.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Das lag schon an der Grenze einer tatsächlichen Berichtigung, das war eher eine zweite Wortmeldung, Frau Abgeordnete Langthaler. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt!)

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Eder: Kollege Kopf, kläre das auf!)

19.45

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Langthaler, Herr Bundesminister Bartenstein hat Sie sehr wohl richtig berichtigt. Es stimmt zwar, daß, wie Sie sagen, der § 27 gestrichen wurde. Der Herr Bundesminister hat aber auch bereits darauf hingewiesen, daß mangels Zuständigkeit des Bundes oder nur aufgrund einer geringen Teilzuständigkeit des Bundes alles andere als eine Regelung über eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern, die für zumindest 90 Prozent der Heizanlagen zuständig sind, verfassungswidrig wäre. Wie man sich jetzt in einer nicht wirklich tatsächlichen Berichtigung darauf berufen kann, daß ja die Regierungsparteien gemeinsam eine Verfassungsmehrheit hätten und daher die Verfassung ändern könnten, das will ich nicht weiter kommentieren. Das würde auf alles und jedes in diesem Land zutreffen. (Abg. Ing. Langthaler: Das war in der Regierungsvorlage drinnen! Da wußten Sie noch nicht, daß Sie keine Kompetenzen haben!) Etwas zu korrigieren, wo die Zuständigkeiten nicht klar oder ... (Abg. Ing. Langthaler: Bitte, 1992 und 1994 war es auch drinnen!) – Man kann ja über Nacht einmal gescheiter werden, wenn man sich die Dinge genau anschaut. Tatsache ist, daß die Kompetenzlage so ist und wir nicht beabsichtigt haben, sie zu ändern.


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