Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 167

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20.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag mit der Altlastensanierung beschäftigen. Es ist nur verständlich, daß die Probleme, die es im Bereich des Budgets, der Budgetkonsolidierung gibt, in Zeiten des Belastungspaketes, in Zeiten des Versuchs, die Konvergenzkriterien zu erreichen, durch das Problem Altlastensanierung verstärkt werden. Ich spreche einige Problemkreise im Zusammenhang mit dem Altlastensanierungsgesetz an.

Meine Damen und Herren! Es ist nur ein relativ geringer Prozentsatz der tatsächlichen Verdachtsflächen im Verdachtsflächenkataster enthalten. Als Grund dafür wird die Unvollständigkeit der Grunddatenblätter angegeben beziehungsweise dafür verantwortlich gemacht. Die Landeshauptleute wären daher anzuhalten – ich sehe das, Herr Bundesminister, als wesentliche Maßnahme, die Ihrerseits zu treffen wäre –, effiziente Schritte zu setzen, um dieses Vollzugsdefizit aufzuholen.

Es wird im Rechnungshofbericht zum Thema Altlastensanierung festgehalten, daß es Mängel bei der Erfassung gibt. Es besteht eine sehr große Diskrepanz zwischen dem, was über die Altlastenbeiträge sozusagen hereingespielt wird, und dem, was als Bedarf zur Sanierung der Altlasten einzusetzen wäre. Der Multiplikator beträgt da in etwa 15. Das bedeutet Probleme in den Bereichen Kosten und Zeit. Eine Zuordnung der Prioritäten kann jedoch nur dann erfolgen, wenn vorher Untersuchungen durchgeführt worden sind. Diese sind aber offensichtlich zeitaufwendig und werden nicht rasch genug durchgeführt.

Ein weiteres Problem ist im Zusammenhang zwischen dem Wasserrechtsgesetz und dem Altlastensanierungsgesetz gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Erfordernis der Sicherung von Ablagerungen und Verunreinigungen des Bodens ist sicher wesentlich. Die Diskrepanz, die zwischen den von mir genannten Gesetzen besteht, will ich nun kurz darstellen. Es gibt viele Gemeinden – von Vorarlberg bis zum Burgenland –, die das Problem haben, alte Mischdeponien in ihrem Gemeindegebiet zu haben. Das Problem besteht hauptsächlich in den alten Deponien, die zum Teil bereits vergessen, zum Teil seit 20, 30 Jahren stillgelegt beziehungsweise geschlossen sind, über welche in der Zwischenzeit im wahrsten Sinne des Wortes Gras gewachsen ist. Auf diesen Deponien befinden sich Bäume, befinden sich zum Teil Gebäude, befinden sich zum Teil Siedlungen. In den letzten Jahren hat man nun versucht, diese Deponien zu erheben beziehungsweise zu erfassen. Laut Angaben des Bundesumweltamtes existieren weit mehr als 20 000 derartiger Verdachtsflächen. Insider sprechen davon, daß sich diese Zahl verdoppeln könnte. Ein Horror, wie ich meine!

Sehr geehrte Damen und Herren! Die meisten dieser Altlasten in den betreffenden Gemeinden stellen nicht unbedingt ein Problem im Bereich des Altlastensanierungsgesetzes dar, sie werden in den Altlastenkataster auch nicht aufgenommen beziehungsweise keiner Prioritätenklasse zugeordnet. Sie stellen nach dem Altlastensanierungsgesetz keinen Sanierungsfall dar, und infolgedessen gibt es natürlich für die Gemeinden zu deren Sanierung auch kein Geld.

Nach dem Wasserrechtsgesetz hingegen stellt sich das etwas anders dar. Das Wasserrechtsgesetz kennt keine Verhältnismäßigkeit und keine Einstufung nach Prioritäten. Es wird nach dem Wasserrechtsgesetz die Sanierung alter, teilweise längst vergessener oder wiederentdeckter Deponien vorgeschrieben. Es wird deren Sicherung oder Räumung vorgeschrieben, obwohl nach dem Altlastensanierungsgesetz dafür absolut keine Notwendigkeit besteht.

Das kostet die Gemeinden viel Geld. Sie können sich vorstellen, was es bedeutet, wenn eine Räumung einer Deponie eine kleine Gemeinde 30 bis 40 Millionen Schilling kostet. Das hat für die betreffende Gemeinde mitunter den finanziellen Ruin zur Folge. Ich habe mir in einem Debattenbeitrag bereits einmal erlaubt, auf diesen mißlichen Zustand hinzuweisen. Ich habe dies auch im Umweltausschuß bereits erwähnt. Aber geschehen ist hinsichtlich einer Harmonisierung leider Gottes noch nichts.


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