Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 42

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den, wie jeder andere Österreicher auch. Darüber hinaus werden Abgeordnete zum Nationalrat die Möglichkeit erhalten, aus ihrem eigenen Bezug, aber ohne einen Schilling aus den Kassen des Staates, eine Pensionskasse aufzubauen, wenn sie dies wollen. Dabei kosten die Abgeordneten zum Nationalrat den Staat keinen Schilling.

Meine Damen und Herren! Das wird bald sehr beträchtliche Auswirkungen auf das Bundesbudget mit sich bringen. Denn heute beziehen alle 183 Abgeordneten zum Nationalrat insgesamt rund 250 Millionen Schilling an Aktivbezügen, und die Pensionskosten für bereits ausgeschiedene Abgeordnete machen 199, also fast 200 Millionen Schilling aus. All diese Pensionslasten werden in Zukunft dem Bund erspart werden. Wenn künftig ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Hohen Hause ausscheidet, ist der Bund sämtlicher Verpflichtungen diesem Abgeordneten gegenüber ledig. Er braucht ihm keinen einzigen Schilling mehr zu bezahlen.

Zu heutigen Preisen bedeutet das mittelfristig für alle Bundespolitiker eine Einsparung von 350 Millionen Schilling.

Es wird aber auch keine Abfertigungen mehr geben. Sie haben in diesem Zusammenhang schlicht und einfach die Unwahrheit gesagt, Herr Kollege Stadler. Es wird so etwas wie eine Kündigungsfrist geben. Das heißt, ein Abgeordneter zum Nationalrat, der kein Rückkehrrecht in einen Beruf hat, keine Pension bezieht und unmittelbar keine berufliche Tätigkeit aufnehmen kann, sondern Zeit braucht, um sich eine Arbeit zu besorgen, bekommt für maximal sechs Monate eine Bezugsfortzahlung, die wie jedes andere Einkommen besteuert wird. (Abg. Böhacker: Erzählen Sie das einem Arbeiter, der entlassen wird!)

Das ist eine faire und eine saubere Regelung. Was hingegen Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, erreichen wollen, ist nichts anderes als eine Desavouierung der Politiker und damit des politischen Systems! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie verteidigen offensichtlich ein System zur Abgeltung der Spesen, die in Ausübung des Mandates anfallen – dabei geht es schlicht und einfach um die Fahrtkosten, die Übernachtungskosten derjenigen Abgeordneten, die nicht in Wien wohnen, und eine Reihe ähnlicher Aufwendungen –, das bisher in der Bezahlung von Pauschalbeträgen bestand: bis zu 16 000 S im Monat, und aufgrund einer jahrzehntelang geltenden Regelung weiters einen Freifahrtsschein.

Meine Damen und Herren! Pauschalien für Spesen wird es vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an nicht mehr geben. Es wird nur dann einen Spesenersatz geben, wenn der Abgeordnete seine Fahrkarte oder seine Hotelrechnungen vorlegt. Ansprüche aufgrund gesetzlich determinierter Spesen müssen mit Originalrechnung nachgewiesen werden. Es gibt kein Pauschale mehr; was es wiegt, das hat’s. Ausbezahlt werden Spesen in der Höhe, die der einzelne Abgeordnete tatsächlich nachweisen kann. Kann er keinen Nachweis erbringen, wird nichts bezahlt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, regen Sie sich bitte nicht so auf! Das Modell, das Sie diesem Haus zuerst zugemutet haben, war so ungefähr das verlogenste, was ich in meinem Leben ... (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Kostelka!

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (fortsetzend): In Ihrem Modell wurden 30 000 S Grundgehalt vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang wird ein freiheitlicher Abgeordneter im "profil" zitiert: Die Leute glauben eben, daß Politikergehälter riesig sind und wir bei uns auf jeden Hunderter freiwillig verzichten.

Die Wahrheit ist nämlich ein andere: Bei dieser ursprünglichen Regelung hätte es Monate gegeben, so wie beispielsweise den letzten Budgetmonat, in denen – nach Ihrem Modell – Gehälter bis zu 198 000 S pro Abgeordneten hätten bezogen werden können. 30 000 nach außen, aber in Wirklichkeit 198 000 S abcashen, das ist die freiheitliche Methode! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Das ist schon zwei Jahre her!)


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