Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 89

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Ich kann mich erinnern, daß ich in Geschichte gelernt habe, daß einer der Gründe, warum es zur Reformation unter Luther kam, die Simonie in der katholischen Kirche war. Vielleicht schaffen die Sozialdemokraten, die Freiheitlichen und die ÖVP in ihren Parteien die Simonie ab, damit es zu keiner Revolution zu kommen braucht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der dritte Abänderungsantrag bezieht sich auf Bundesräte und Nationalräte. Ich darf ihn verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Artikel II, § 10 Abs. 1 und 2 lauten:

(1) "Den Mitgliedern des Nationalrates gebührt für alle Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandates entstehen (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben und Ausgaben für die Mitarbeiter, soweit sie nicht nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz, BGBl. Nr. 288/1992, vergütet werden, alle sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme allfälliger Bewirtungskosten) eine Vergütung in der Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens aber bis zu 6 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 je Monat. Dies gilt für Bundesräte analog, allerdings beträgt die Vergütung höchstens 2 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 je Monat.

(2) Für Mitglieder des Nationalrates, deren Wohnsitz vom Parlament so weit entfernt ist, daß die Anreise zum Parlament unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse länger als eine Stunde dauert, erhöht sich der Betrag nach § 1 um je 3 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 für jede angefangene halbe Stunde der nach den Abs. 3 und 4 ermittelten zusätzlichen Anreisedauer."

Ich hoffe, Sie können alle folgen. (Abg. Böhacker: Wir sind ja nicht dumm!) Das habe ich auch nicht angenommen, Herr Kollege.

"Dies gilt für Bundesräte analog, allerdings erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um je 1 Prozent des Ausgangsbetrages, nach § 2 für jede angefangene halbe Stunde der nach den Abs. 3 und 4 ermittelten zusätzlichen Anreisedauer."

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Der langen Rede kurzer Sinn: Worum geht es? – Es ist nicht einzusehen, warum Bundesräte – mit einem niedrigeren Satz, aber doch – den Nationalräten gleichgestellt werden. Ich möchte nur festhalten, daß der Aufgabenbereich der Nationalratsabgeordneten unserem Weltbild nach die gesamte Republik ist, während jeder Bundesrat "nur" – unter Anführungszeichen – für sein Bundesland zuständig ist und seine Tätigkeiten in Wien zu erledigen hat.

Der letzte Abänderungsantrag, dann sind Sie erlöst, ich muß ihn aber verlesen:


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