Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 90

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz.

1. § 5 (1) lautet: "Bezieht eine Person neben einem Bezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes einen weiteren Bezug von einem Rechtsträger, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt (in den folgenden Absätzen als ,Rechtsträger‘ bezeichnet), besteht der Betrag aus § 4 Abs. 4 im monatlichen Bezug eines Staatssekretärs, der nicht mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist (160 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 1)."

2. § 5 (2) lautet: "Bezieht eine Person

1. neben einem Bezug oder Ruhebezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes einen weiteren Ruhebezug von einem Rechtsträger oder

2. neben einem Ruhebezug nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes einen weiteren Bezug von einem Rechtsträger,

wird der Betrag nach § 4 Abs. 4 mit 140 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 1 limitiert."

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Uns erscheint die Deckelung, die Sie vorgeschlagen haben, zu hoch. Wir glauben, daß die Doppelbezüge mehr begrenzt werden sollen. Ich füge hinzu: Mir wäre es am liebsten, wenn wir uns darauf einigen könnten – aber das wird wohl keinen Konsens finden –, daß jeder so viele politische Ämter bekleiden darf, wie er möchte, aber nur eines, von mir aus das höchste, entgolten wird. Ich bin davon überzeugt, daß man der Öffentlichkeit nur ein einziges Mal entgeltlich zur Verfügung stehen kann. Ist man bereit, weitere Aufgaben zu übernehmen, ist das ehrenhaft, möglicherweise auch sinnvoll, aber nicht weiter zu entgelten. Das wäre mein Weltbild. Vielleicht können wir uns zumindest auf diesen Kompromißvorschlag einigen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Was die eben verlesenen vier Abänderungsanträge betrifft, ist folgendes festzustellen: Die drei zuletzt eingebrachten Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen ab jetzt mit in Verhandlung. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß nach den Informationen, die mir jetzt zugekommen sind, der erste Abänderungsantrag bereits eingebracht wurde. (Abg. Mag. Peter: Nein, das war ein Alternativantrag zum ersten Antrag! Den ersten hat Frau Dr. Schmidt verlesen, den zweiten ich, und dieser ist etwas anders!) Dann liegt noch ein Antrag vor, der bis jetzt nicht mündlich eingebracht wurde. (Abg. Mag. Peter: Frau Dr. Schmidt hat ihn eingebracht!)

Ich warte ab, bis die Beamten die Sache geklärt haben.

Ich erteile Frau Abgeordneter Inge Jäger das Wort. – Bitte.

14.15

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Bezügebegrenzungsgesetz für Politikereinkommen wurde der berechtigten Forderung der österreichischen Bevölkerung, des österreichischen Steuerzahlers nach Privilegienabbau, Bezügebegrenzung und Transparenz der Einkommen für Politiker und Politikerinnen nachgekommen.


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