Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 32

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Scholten hat sie eingesteckt! Und Sie stellen sich her und reden von Entpolitisierung!) Und dieses Politspektakel wird natürlich nicht den Beifall – das ist Ihnen doch klar – zukünftiger Investoren finden können. Man schadet damit den Mitarbeitern, den Steuerzahlern und den Unternehmen in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zu Ihren Fragen im Detail, meine sehr geehrten Damen und Herren:

Zur Frage 1:

Die Vereinbarung, die am 12. Jänner 1997 getroffen wurde, ist – und das halte ich für besonders wichtig – Punkt für Punkt umzusetzen. Vertrauensvolle Partner treffen eine Vereinbarung, die Punkt für Punkt umgesetzt werden muß. Dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren (Abg. Mag. Stadler, in Richtung ÖVP gewandt: Er verhöhnt euch doch!), handelt es sich keineswegs nur um eine Vereinbarung zwischen den Regierungsparteien – das ist besonders wichtig (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) –, sondern diese Vereinbarung wurde auch von den politischen Vertretern der Gemeinde Wien (Abg. Dr. Puttinger: Randa, der Freiheitliche!) und auch vom Käufer der Bank Austria, Generaldirektor Randa, unterschrieben. Es ist dies eine Vereinbarung zwischen drei Partnern, und diese Vereinbarung, dafür werden wir Regierungsparteien sorgen, ist gemeinsam umzusetzen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Herr Bundeskanzler, dann lösen Sie Randa ab! – Abg. Grabner: Khol, Herrgott nochmal!) Ist das ein Politikeinfluß?

Zu Ihrer konkreten Frage: Ich habe in meiner Eigenschaft als Finanzminister diese Vereinbarung zwischen politischen Parteien und dem Eigentümervertreter und Käufer unterschrieben.

Zur Frage 2:

Ich habe, als es notwendig war, die Bundesregierung im Ministerrat über die entsprechende Vorgehensweise informiert.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ich war während des Verkaufsverfahrens der Bundesanteile an der Creditanstalt und der oben genannten Vereinbarung am 12. Jänner über den Inhalt des Gesellschaftsvertrages zwischen der AVZ – ein Eigentümer der Bank Austria – und der Westdeutschen Landesbank nicht informiert. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja unglaublich!) Ich hätte zu dieser Information weder in meiner damaligen Zuständigkeit für die Bankenaufsicht noch in jener als Eigentümervertreter für die Bundesanteile der CA Zugang gehabt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Mag. Stadler: Sie werden gleich ertappt werden!)

Ich habe aber klar und deutlich und offen hinzugefügt, daß dieses Vorkaufsrecht der Westdeutschen Landesbank auf die Vereinbarung vom 12. Jänner 1997 keinen Einfluß hat. (Abg. Mag. Stadler: Das glaubt Ihnen ja nicht einmal Ihre eigene Großmutter!) Nicht darauf, was in der Gemeinde Wien vor einer Woche beschlossen wurde, aber darauf, was die politischen Parteien mit dem Eigentümervertreter der Bank Austria am 12. Jänner 1997 beschlossen haben, ist das Vorkaufsrecht der Westdeutschen Landesbank ohne Einfluß.

Das Vorkaufsrecht der Westdeutschen Landesbank ist erstens bis März 2001 zeitlich befristet, wie Sie wissen, und gilt zweitens nicht für die Anteile der Republik Österreich an der Bank Austria. Das heißt, die Verpflichtung, die wir eingegangen sind – diese 19 Prozent Anteile, die die Republik Österreich an der Bank Austria hält –, ist nicht von diesem Vorkaufsrecht betroffen.

Der Rückzug der AVZ, der nicht von uns beschlossen werden konnte, von Randa zugesagt war und einige Wochen später vertragskonform von der AVZ auch beschlossen wurde, ist dominant – das wurde auch immer erklärt – über Kapitalerhöhungen und Aktienumtausch vorgesehen, und dafür ist auch das Vorkaufsrecht der WestLB ohne jegliche Bedeutung. Ein allfälliger Rest eines Verkaufes kann nach Ablaufen des Vorkaufsrechtes der WestLB erfolgen, und daher kann – und dafür werden wir uns einsetzen – dieses 17-Punkte-Programm ohne Anwendung eines Vorkaufsrechtes vollständig umgesetzt werden.


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