Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 34

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Zur Frage 15:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Rückabwicklung des CA-Verkaufes ist natürlich eine gravierende juristische Angelegenheit, und es fehlt dafür jegliche juristische und sachverhaltsmäßige Grundlage.

Zur Frage 16:

Hierzu darf ich Ihnen die Antwort des Bundesministers für Finanzen mitteilen. Der Bundesminister für Finanzen hat die Arbeiten an einer Novelle zum Sparkassengesetz bereits aufgenommen, die in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 14. Jänner 1997 den Gemeindesparkassen – und nur diese verfügen ja über eine Haftung – ein Wahlrecht einräumen soll, ob sie auf die Haftung verzichten oder eine von einem Gutachter bestätigte, auf den Vorteil aus der Haftung abgestellte Haftungsprämie bezahlen wollen. Es sind dabei, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, auch andere Gewährträgerhaftungen mit zu untersuchen und zu analysieren.

Zur Frage 17:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte, zu beachten, daß diese weitgehende Einbindung eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und die Umsetzung der Strukturbereinigungsmaßnahmen war. Dieser Umstand hat sich anläßlich der Fusion im Jahr 1991 sehr gut bewährt. Eine gesetzliche Änderung würde einen schwerwiegenden Eingriff in die Satzungsautonomie aller Sparkassen darstellen und daher die Mitbestimmungsrechte schwächen, was wir natürlich nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 18:

Die Bundesregierung hat im Ministerrat vom 3. Juni 1997 den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Veräußerung von Bundesvermögen bereits beschlossen und dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Neuregelung für die Privatisierung von im Eigentum des Bundes stehenden Beiteiligungen, Unternehmen: ein Privatisierungskonzept für jede zu privatisierende Unternehmung. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung der Bundesregierung, wenn die Privatisierung nicht über die Börse erfolgt, und schlußendlich ist dem Hauptausschuß des Nationalrates Bericht über die erfolgte Veräußerung zu erstatten. Auch alle bisher bereits bestehenden Ermächtigungen zur Privatisierung werden von den neuen Regelungen erfaßt, und daher werden auch das ÖIAG-Gesetz und das Poststrukturgesetz 1996 entsprechend novelliert.

Zur Frage 19 betreffend geplante Privatisierungsschritte in den Jahren 1997 und 1998: Es ist im Privatisierungskonzept der ÖIAG 1996 vorgesehen, bei den Austria Tabakwerken eine Börseeinführung durchzuführen, mit der Zielsetzung, die Mehrheit des Aktienkapitals der Austria Tabakwerke im Publikum zu plazieren. Österreichische Staatsdruckerei: Gemäß Staatsdruckereigesetz 1996 werden die Anteilsrechte des Bundes an der Österreichischen Staatsdruckerei im Jahre 1998 an die ÖIAG übertragen, sodaß dann die Privatisierung erfolgen kann. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Veräußerung der Bundesanteile an der Bank Austria – das habe ich bereits erläutert – soll bestmöglich geschehen. Bei der Österreichischen Postsparkasse sollen 49 Prozent der Aktien – gemäß dem von Ihnen beschlossenen Gesetz – von der Postbeteiligungsgesellschaft nach einem noch zu beschließenden Neustrukturierungs- und Privatisierungskonzept veräußert werden. Termine dazu stehen noch nicht fest. Betreffend Post und Telekom Austria ist gemäß Poststrukturgesetz 1996 bis Ende 1999 eine Börseneinführung vorgesehen.

Zur Frage 20:

Eine Novelle zum Bankwesengesetz, durch welche die Übergangszeit für die Einbeziehung von Finanzholdinggesellschaften in die Konsolidierung um ein Jahr verkürzt werden soll, war bereits in der Begutachtung.


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