Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 35

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Zur Frage 21:

Der Entwurf zu einem Übernahmegesetz soll etwa Mitte Juni 1997 durch das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Finanzen gemeinsam zur Begutachtung versandt werden.

Zur Frage 22:

Der Einfluß der Banken auf die Börse beziehungsweise auf die Börse AG wird sich dadurch deutlich – und das halte ich für wichtig – reduzieren, weil auch – das war bereits vor einem halben Jahr noch der Auftrag von mir als Finanzminister – die Interessen der Emittenten und der Investoren mit einbezogen werden müssen. Der gänzliche Ausschluß jeder Bankenbeteiligung auf das Börsegeschehen wäre international völlig unüblich und auch nicht sachgerecht.

Zur Frage 23:

Diese Frage darf ich Ihnen knapp mit einem Ja beantworten.

Zur Frage 24:

Soweit dieses Gesetz in meine Ressortverantwortlichkeit fiel: ja.

Zur Frage 27:

Ich habe bei der Besetzung des Postens des künftigen Burgtheaterdirektors, und zwar nach reiflicher Überlegung, eine Vorgangsweise gewählt, die Expertise, das notwendige Vertrauen und die notwendige Objektivität sicherstellen soll. Meines Wissens hat es von keinem der hier anfragenden Abgeordneten der FPÖ irgendeine Kritik an dieser Besetzung gegeben.

Der Gesetzgeber hat im Ausschreibungsgesetz 1989 eine Ausschreibung für die Direktoren der einzelnen Häuser der Bundestheater ausdrücklich nicht vorgesehen. Anhand eines klaren Anforderungsprofils erschien es daher angebracht, in zahlreichen Gesprächen mit Theaterfachleuten, Kritikern, Ensemblemitgliedern, Theaterwissenschaftlern und Schauspielern die Auswahl des neuen Direktors für das Burgtheater sehr sorgfältig vorzubereiten. (Abg. Mag. Stadler: Was sind denn Ihre fünf Punkte?) Da die meisten Gesprächspartner um Vertraulichkeit ersucht haben, habe ich gebeten, von einer Nennung der Namen im einzelnen Abstand zu nehmen. Bei der öffentlichen Präsentation des künftigen Burgtheaterdirektors habe ich die Entscheidungsgründe sehr klar dargelegt.

Zu den Fragen 25, 26, 28 und 35:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise noch einmal auf die Erläuterungen des Fünf-Punkte-Programms. Ich halte es für wichtig, daß der Staat in seinem Einflußbereich dafür sorgt, daß die Verantwortung wahrgenommen wird, insbesondere bei der Bestellung qualifizierter Organe.

Zur Frage 29:

Die wesentliche Voraussetzung für eine objektive Stellenbesetzung ist die klar strukturierte Verantwortlichkeit innerhalb der wirtschaftlichen Unternehmen. Deshalb sollen die Entscheidungsträger, in der Regel die Aufsichtsräte, in ihrer Entscheidung auch nicht beeinflußt werden.

Zur Frage 30:

Ja. Der Rechnungshofpräsident hat laut Verfassung die Aufgabe, alle Unternehmen, auf die der Staat Einfluß hat, zu kontrollieren. Er ist damit als unabhängiges, nicht beeinflußbares Organ auch betraut.

Zu den Fragen 31 und 32:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Wirtschaft haben dies die verantwortlichen Entscheidungsträger zu tun; im Falle einer Aktiengesellschaft der Aufsichtsrat. Diese Aufgabe ist


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