Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 37

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Obwohl die WestLB nur 10 Prozent übernimmt, wird etwa vereinbart, daß sämtliche Generalversammlungen nur gemeinsam abgestimmt und beschlossen werden, daß die Verwendung des Bilanzgewinnes gemeinsam erfolgt, Satzungsänderungen nur gemeinsam durchgeführt werden, ebenso Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzungen, auch eine Auflösung der Gesellschaft nur gemeinsam erfolgen darf; also einvernehmliche Entscheidungen aller wichtigen strategischen Fragen, das heißt auch der Weiterentwicklung. – Das ist ein echter "Beherrschungsvertrag", Herr Bundeskanzler! Man räumt der WestLB sogar ein, daß deren Vorsitzender Neubauer, ein Freund von Vranitzky, auf Lebzeiten im Aufsichtsrat ist; er kann nicht mehr abgesetzt werden. Ein zweiter Aufsichtsrat wird dann noch dazu bestellt. – Und dann sagen Sie, das alles ist nichts, nur eine Option für die Zukunft. Das ist der Ausverkauf gewesen! Meine Damen und Herren! Das ist der Bruch des Gesetzes! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist der Bruch des Gesetzes insoweit, als im Gesetz vorgesehen war, eine österreichische Lösung herbeizuführen (Abg. Ing. Reichhold: Jawohl!), und ich habe Sie dabei immer sehr unterstützt, als Sie noch Finanzminister waren und gesagt haben: Ich halte mich an den Buchstaben des Gesetzes.

Ich habe auch gesagt: Sie bekommen eine Klage, wenn Sie nicht dem Bestbieter den Zuschlag erteilen, wenn Sie keine österreichische Lösung möglich machen. – Die "österreichische Lösung" sieht jetzt so aus, daß ein riesiger Ausverkauf stattgefunden hat. Man hat niemanden darüber informiert, weil offenbar ein auserwählter Kreis sozialdemokratischer Politiker gesagt hat: Die WestLB ist die rote Paradebank in Deutschland, mit der machen wir eine Liaison, die holen wir uns herein, denn eine rote Bank ist wichtiger als eine rotweißrote Lösung. – Damit haben Sie 20 000 Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist dasselbe Spiel wie bei Semperit, dasselbe Spiel wie beim Verkauf der Lenzing AG, die ja auch mehrheitlich der Bank Austria gehört hat. Es ist dasselbe Spiel wie in der Kontrollbank, wo der österreichische Steuerzahler für Milliarden haftet, während die Wertschöpfung zu 80 Prozent im Ausland erfolgt. Das heißt, Sie sichern damit Arbeitsplätze im Ausland. Sie abverkaufen über diesen Bankendeal die Arbeitsplätze von immerhin 20 000 österreichischen Bankangestellten ins Ausland und nehmen einen Stimmbindungsvertrag in Kauf.

Jetzt kommt noch etwas dazu, Herr Bundeskanzler: Mit diesem "Beherrschungsvertrag", der Ihnen offenbar inhaltlich nicht sehr geläufig ist, haben wir erstmals die Situation, daß die Oesterreichische Nationalbank von einer ausländischen Bank mit beherrscht wird, weil die Bank Austria mit dem Aufkauf der sozialistischen Anteile an der Oesterreichischen Nationalbank jetzt einen Sitz im Generalrat hat und die Bank Austria/CA jetzt der WestLB gehört. Das heißt: Die rote Bank WestLB in Deutschland regiert also in der Oesterreichischen Nationalbank mit. – Das ist doch genau das, was das Gesetz verbietet! Da passiert ein doppelter Rechtsbruch! Sie haben wirklich alle Hände voll zu tun, da Ordnung zu machen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie nun sagen, daß das so nicht bekannt gewesen ist, bekommen Sie natürlich Schützenhilfe von Ihrem Vizekanzler, der schon wieder seinen Kopf in Deckung gebracht hat. Schüssel sagte – nach ein paar Aufbegehrern in der ÖVP, die zum Ausdruck gebracht haben, daß es so nicht geht – laut der heutigen Ausgabe der "Kleinen Zeitung": Ungeheuerliches Verhalten des Herrn Randa! Er hat seine Genossen nicht informiert, er hat uns von der ÖVP nicht informiert und offensichtlich auch den Haider nicht!

Meine Damen und Herren! Wissen Sie, daß in dem Gesellschaftervertrag, und zwar auf Seite 3, folgendes steht? – Ich zitiere:

Diese Vereinbarung wird erst verbindlich, wenn die zuständigen Behörden etwaig im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb erforderliche Genehmigungen ohne erhebliche Auflagen erteilen oder bestätigen. – Zitatende.

Das heißt, daß für diesen Gesellschaftervertrag eine Genehmigung notwendig gewesen ist. Sehen Sie sich bitte das Bankwesengesetz an, das Sie selbst beschlossen haben. Da heißt es im § 20:


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