Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 39

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kretär des Herrn Vizekanzlers. Die Vorstände der Postsparkasse werden öffentlich ausgeschrieben. Wer sich bewerben wird, ist nicht bekannt. (Beifall bei der ÖVP.)

11.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Bitte.

11.28

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Prinzhorn und Kollegen in diesem Hohen Haus offenbar in zwei Fällen die Unwahrheit gesagt. Herr Präsident! Ich ersuche Sie daher dringend, dafür Sorge zu tragen, daß den Fraktionen das Stenographische Protokoll seiner Ausführungen – wenn es geht – noch in dieser Sitzung zur Verfügung gestellt wird.

11.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das ist keine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, weil es nicht auf die Herbeiführung eines geschäftsordnungsmäßigen Zustandes gerichtet ist. Ich bin aber bereit, der Parlamentsdirektion selbstverständlich das zu überlassen, was sie bezüglich Stenographischer Protokolle immer tut.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundeskanzler. – Bitte.

11.29

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erstens hätte ich gerne gewußt, wessen Sie mich bezichtigen. (Abg. Mag. Stadler: In zwei Fällen habe ich Sie erwischt!) Zum zweiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich von den Mitarbeitern des Finanzministeriums folgende Information erhalten: Es gibt keinerlei Verpflichtung, einen Gesellschaftervertrag dem Bundesministerium für Finanzen zu übermitteln, und es gibt auch diesen Gesellschaftervertrag im Bundesministerium für Finanzen nicht – und somit keinerlei Information dazu. (Abg. Dr. Fekter: Und das läßt sich der Finanzminister gefallen? Das ist ja gesetzwidrig, wenn sich das der Finanzminister gefallen läßt!)

Ich darf Ihnen aber etwas anderes mitteilen: Mit Schreiben vom 15. Dezember 1995 hat die Westdeutsche Landesbank Giro-Zentrale betreffend die Anzeige des beabsichtigten Erwerbes einer Beteiligung an der Bank Austria im Bundesministerium für Finanzen um eine entsprechende Überprüfung ersucht.

Der Bundesminister für Finanzen hat – laut Mitteilung meiner Mitarbeiter – gemäß Bankwesengesetz nicht zu überprüfen, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen Eigentümer handelt, sondern er hat einzuschätzen, ob der durch den Eigentümer ausgeübte Einfluß den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Kreditinstitutes zu stellenden Ansprüchen genügt. Das ist bei einer renommierten Bank wie der Westdeutschen Landesbank ohne Zweifel der Fall, und es wurde daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Schreiben vom 26. Jänner 1996 von Mag. Riemer ... (Abg. Mag. Stadler: Mit Schreiben vom Jänner ’96! Ein Jahr, bevor Sie mit der ÖVP eine Einigung abgeschlossen haben, wo Sie das Gegenteil hineinschreiben!) Am 26. Jänner 1996 wurde mitgeteilt, daß keine Bedenken gegen den Erwerb der damaligen, glaube ich, zehn Prozent Anteile an der Bank Austria bestehen. (Abg. Dr. Krüger: Da müssen Sie doch alle Unterlagen anfordern!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage hier noch einmal mit Nachdruck und in aller Klarheit, daß der Gesellschaftervertrag nicht im Finanzministerium aufliegt und gemäß Bankwesengesetz auch nicht aufliegen muß. Und das ist nichts als die Wahrheit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Stadler gemeldet. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sind bekannt. Redezeit: 2 Minuten.


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