Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 49

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Details über die AVZ, nämlich die Vorkaufsrechte, die Syndikatsverträge und die Gesellschaftsverträge, gewußt, hätte man wohl sagen müssen: Zuerst muß dieses Problem gelöst werden, dann kann der Verkauf der CA über die Bühne gehen. (Ruf bei der ÖVP: Wer zu spät kommt, den straft die Geschichte!)

Das Kernproblem der Bank Austria ist – ich glaube, Kollege Haselsteiner ist diesbezüglich mit mir einer Meinung oder ich mit ihm; Entschuldigung! –, daß die Bank Austria derzeit offenbar überhaupt niemandem gehört (Ruf bei der ÖVP: Dem Randa gehört sie!)  – von einem Detail abgesehen, und das nenne ich den "Bonsai"-Eigentümer, auf den ich noch zu sprechen kommen werde –, weil die AVZ eigentümerlos ist, da die Gemeinde Wien zwar haften, aber im Grunde genommen Eigentümerrechte nicht ausüben darf, weil sie im Sparkassenrat nicht über die Mehrheit verfügt, dort jederzeit blockiert werden kann und de facto auch wird, und zwar durch die drei Betriebsräte der Bank Austria. Abgesehen davon ist der Vorstand der Bank Austria, ein wichtiges Organ der AVZ, mit dem Vorstand der AVZ nicht identisch. Das ist, so glaube ich, das Kernproblem dieser größten Bank Österreichs.

Ich gebe schon zu, daß das Problem der Eigentümerlosigkeit größer ist – alle Sparkassen sind von diesem Problem betroffen, aber es ist ein Unterschied, ob ich von der Sparkasse, sagen wir, Gramatneusiedl spreche – ich weiß nicht, ob es dort eine gibt – oder ob ich von der mit Abstand größten Bank Österreichs spreche. Die SP, namentlich vor allem die SP der Gemeinde Wien, hat es im Laufe der Jahre, vor allem seit dem Jahre 1991, seit der Fusion, geschafft, aus diesem Institut, in dem sie tatsächlich personalpolitischen Einfluß hat und hatte, etwas zu machen, was ihrem Einfluß de facto entglitten ist. Und das haben Sie, glaube ich, gar nicht bemerkt. Generaldirektor Randa und der Betriebsrat gemeinsam, in Koalition, können doch mit Ihnen machen, was Sie wollen, gegen deren Stimmrechte in der AVZ geht überhaupt nichts. Und das hat mit Arbeitnehmerrechten, lieber Kollege Ewald Nowotny, überhaupt nichts zu tun. (Abg. Dr. Nowotny: Allerdings, wie sich ja zeigt!) Abgesehen davon sind die Arbeitnehmer der CA in diesem Gremium ja überhaupt nicht vertreten.

Ich habe auch den Eindruck, daß dem Bundeskanzler und seinerzeitigen Finanzminister die Dinge im Laufe der Zeit entglitten sind. Als er, wie ich glaube, im Juli 1996 auf einer Asienreise mit Generaldirektor Randa den Verkauf der CA an die Bank Austria besprochen und ausgemacht hat, hat ihn Generaldirektor Randa über die wirkliche Rolle der Westdeutschen Landesbank offenbar nicht informiert, das wäre meiner Meinung nach aber seine Pflicht gewesen.

Außerdem: Die Rolle des Konsulenten Professor Jud im gesamten CA-Verkauf ist ja mittlerweile dokumentiert. Es war nach Aussage des damaligen Finanzministers das Haus Himmelpfortgasse über die Doppelrolle von Professor Jud nicht informiert. Wer hat hier wem sozusagen ein Ei gelegt? Der damalige Finanzminister war über das Vorkaufsrecht nicht informiert, und ich frage mich: Hat die SPÖ nicht bemerkt, welches Spiel da mit ihr gespielt wird?

Aus der Sicht dieser Fakten meine ich: Die Prioritäten sind im Augenblick falsch gesetzt! In diesem Punkt unterscheide ich mich vielleicht von der Meinung des Herrn Kollegen Haselsteiner. Der einzige Eigentümer – "Bonsai"-Eigentümer, ganz winzig klein –, den es bei der Bank Austria noch gibt, der nachvollziehbar aktienrechtlich eindeutig dominiert ist, ist der Bund beziehungsweise die Post-Holding. Und ich würde die Priorität darin sehen, zuerst das AVZ-Problem zu lösen und erst dann die Bundesanteile loszuwerden, vor allem auch deswegen, weil der Kapitalmarkt in Österreich ohnehin überfordert sein wird mit der Aufgabe, gleichzeitig die Bundesanteile aufzunehmen, die Kapitalerhöhungen der Bank Austria und das Umtauschangebot zu regeln und so weiter. Das ist ja ohnehin eine hoffnungslose Überforderung, speziell des Wiener Börsenplatzes.

Meine Redezeit ist gleich um, deswegen nehme ich nur noch zu einem Punkt Stellung, den Kollege Nowotny erwähnt hat, nämlich zur Frage der Arbeitnehmerrechte. Das Vetorecht der drei Betriebsräte in der AVZ als sozusagen wohlerworbene Arbeitnehmerrechte zu bezeichnen, ist etwas, dem ich absolut nicht beipflichten kann. In Wirklichkeit ist das doch schlicht und einfach der Versuch der SPÖ gewesen, sich gegen allfällige politische Widrigkeiten bei der Zusammensetzung des Wiener Gemeinderats auf ewig abzusichern. – Danke schön. (Beifall bei


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