Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 61

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wie Gewinnverteilungen erfolgen sollen, und strategische Partnerschaften werden festgeschrieben. Herr Bundesminister für Finanzen! Gewinnverteilung im Aktienrecht ist eine Mehrheitsentscheidung. Kein Minderheitsaktionär, kein Aktionär aus dem Publikum könnte sich, auch wenn er 10 Prozent hätte, herausnehmen, gegenüber dem Hauptaktionär bei der Gewinnverteilung mitzusprechen. Es ist eher das Gegenteil der Fall, es wird meistens zu Lasten des kleinen Aktionärs die Gewinnverteilung so gedreht, daß er wenig und die Hauptaktionäre mehr bekommen oder mehr Gewinn im Unternehmen verbleibt. Das ist die Realität, und das ist dieser Beherrschungsvertrag, der in diesem Zusammenhang sicher abzulehnen ist, wenn man sieht, daß man diese Bank privatisieren will.

Zum Schluß kommend, Herr Bundesminister, möchte ich noch einen Entschließungsantrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schreiner und Kollegen betreffend Änderung des Sparkassengesetzes, eingebracht am 5. Juni 1997 im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage zum Thema Postenschacher zu Lasten der Steuerzahler

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Änderung des Sparkassengesetzes in der Richtung vorsieht, daß die Rechte der Mitglieder des Sparkassenrates einer Sparkassen-Anteilsverwaltung entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes festzulegen sind, wobei sicherzustellen ist, daß die Arbeitnehmervertreter den Willen des Haftungsträgers nicht ausschalten können; überdies sollen Satzungsänderungen nur mit Genehmigung durch die Haftungsgemeinde zulässig sein.

 

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Herr Bundesminister für Finanzen! Liebe Kollegen von ÖVP und SPÖ! Wenn Sie politische Hygiene und ökonomischen Hausverstand durchsetzen wollen, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben vom Abgeordneten Mag. Schreiner vorgetragene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsmäßig ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Kaufmann. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Ihre Redezeit beträgt noch 8 Minuten.

13.04

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Zunächst einmal zu den Ausführungen von Abgeordneten Trinkl. Ich weiß nicht, ob er jetzt hier ist. (Abg. Dr. Khol: Da ist er!) Es scheint mir relativ absurd zu sein, Herr Abgeordneter, ununterbrochen von Entpolitisierung zu reden und im gleichen Atemzug die Absetzung von Generaldirektor Randa hier vom Parlament aus zu verlangen. (Abg. Dr. Lukesch: Das hätten Sie verlangen müssen!) Das paßt überhaupt nicht zusammen, und das ist wirklich in höchstem Maße absurd. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die eigentliche Substanz dieser Anfrage ist doch die Frage: Ist es nun automatisch oder notgedrungen so, daß die Bank Austria die weiteren Anteile der AVZ ins Ausland verkaufen muß – oder nicht? Das ist letzten Endes die Substanz der Fragestellung. Da hat der Herr Bundeskanzler eine sehr klare Antwort gegeben. Es ist nicht notgedrungen so, daß die Anteile der AVZ ins Ausland gehen müssen, und zwar aus mehreren Gründen:


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