Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 59

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§ 21 (2): "Ein Asylwerber darf nicht in den Herkunftsstaat zurückgewiesen und überhaupt nicht zurückgewiesen oder abgeschoben werden; die Übermittlung personenbezogener Daten eines Asylwerbers an den Herkunftsstaat ist nicht zulässig."

10. § 26 Abs. 2, letzter Satz wird geändert und lautet:

§ 26 (2) letzter Satz: "Das Merkblatt ist jedem Asylwerber und jeder Asylwerberin bei Einbringung des Asylantrages in einer ihnen verständlichen Sprache zu übermitteln bzw. zu übergeben; weiters ist der Asylwerber und die Asylwerberin mit Antragstellung auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einem Flüchtlingsberater hinzuweisen und sind ihm oder ihr die hiefür nötigen Hilfen zur Verfügung zu stellen."

11. § 27 Abs. 1 wird geändert und lautet:

§ 27 (1): "Asylwerber sind persönlich von einem zur Entscheidung berufenen Organwalter des Bundesasylamtes anzuhören."

12. § 29 erster Satz wird geändert und lautet:

§ 29, erster Satz: "Bescheide haben den Spruch, die Rechtsmittelbelehrung, den Hinweis nach § 61a AVG und die Begründung der Entscheidung in einer dem Asylwerber verständlichen Sprache zu enthalten."

13. § In § 32 Abs. 1 wird folgender zweiter Satz eingeschoben:

§ 32 (1), zweiter Satz: "Dem Asylwerber ist auf Verlangen die Frist zur Einbringung einer Berufung um weitere fünf Tage zu verlängern, ohne daß hiefür besondere Gründe geltend gemacht werden müssen oder vorliegen." Die folgenden Sätze verschieben sich entsprechend.

14. An § 32 wird folgender Absatz 4 angefügt:

§ 32 (4): "Jedem Asylsuchenden ist ein asylrechtskundiger und unabhängiger Verfahrensberater in einer für den Betreffenden angemessenen Sprache kostenlos zur Seite zu stellen."

15. § 38 Abs. 4 erster Satz wird geändert und lautet:

§ 38 (4): erster Satz: "Die Mitglieder des unabhängigen Bundesasylsenates müssen rechtskundig sein und über berufliche Erfahrung betreffend das Verwaltungsrecht verfügen."

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten.

11.29

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist bei der heutigen Frühstückslektüre der morgendliche Kaffee bitter aufgestoßen. Ich sage es und beschreibe damit mein Befinden. (Abg. Dr. Kier: Mehr Zucker!) Ich habe im "Standard" gelesen, daß derjenige kein Christ sei, der heute für diese Gesetzeswerke stimme. Das sagt zumindest der Wiener Caritas-Direktor Michael Landau. Ich lese weiters, daß derjenige kein Gewissen habe, der heute für dieses Integrationspaket sei; dies sagte der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz Johann Weber.

Ich sage, weil ich Christ bin, weil ich ein Gewissen habe, stimme ich guten Gewissens, guten Herzens und vor allem aus Überzeugung für dieses Gesetz, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es sei dem Caritas-Direktor und Bischof Weber unbenommen, diese Dinge in den Raum zu stellen, den Grünen und den Liberalen auf den Leim zu gehen. Ich weiß aus einer verantwortungsvollen Tätigkeit, aus den Gesprächen mit den NGOs, aus den Verhandlungen im Aus


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