Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 69

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Was aber nicht geht – das sage ich auch ganz klar –, ist, daß jeder, der an die Landesgrenze kommt, automatisch die Berechtigung bekommt, in unser Land einzureisen, und bei uns auf die Erledigung seines Asylantrages warten kann. Wenn wir das täten, hätten wir nicht 7 000 oder 8 000 Asylanträge, wie das im vergangenen Jahr der Fall war, sondern Hunderttausende Asylanträge – und wären hoffnungslos überfordert.

Das sind nicht Zahlen, die ich ins Blitzblaue sage, sondern berechtigte Zahlen, wenn man bedenkt, daß seit 1989, seit es also die offenen Grenzen gegenüber dem Osten Europas gibt, mehr als 10 Millionen Menschen aus dem Osten Europas in den Westen Europas gewandert sind. Dieser Bevölkerungsdruck, dieser Wanderungsdruck wird in den nächsten Jahren nicht abnehmen, sondern – im Gegenteil – noch zunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Ich glaube, daß wir mit diesem Gesetz den Weg der Mitte gehen, daß dieses Gesetz richtig und gut ist, aber – und das ist klar – nicht alles regeln kann.

Frau Abgeordnete Stoisits kritisiert, daß in diesem Gesetz nicht das passive Wahlrecht für Ausländer, die Betriebsräte werden wollen, geregelt ist. Ich nehme das zur Kenntnis, muß aber sagen: Es kann nicht die Aufgabe des Innenministers sein, in diesem Gesetzeswerk auch das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern. (Abg. Mag. Stoisits: Aber wir müssen das alles unter einem diskutieren!) Ich glaube, daß es zuviel verlangt wäre, innerhalb kürzester Amtszeit ein ganzes Regelwerk ändern zu müssen. Selbstverständlich meine ich, daß Schritte folgen müssen. Zum Beispiel erachte ich eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes für dringend notwendig (Beifall des Abg. Großruck )  – ich möchte die Novellierung im heurigen Jahr noch einleiten, vor allem auch deswegen, weil es eine sehr unterschiedliche Spruchpraxis zwischen den einzelnen Bundesländern gibt und es in diesem Bereich zu einer Vereinheitlichung kommen sollte.

Ich möchte aber auch gleich dazusagen: Sagen wir ja nicht, daß wir ein sehr restriktives Staatsbürgerschaftsgesetz haben. Im Gegenteil: Im Jahre 1996 wurde rund 16 000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Da von einer restriktiven Auslegung zu reden, ist, glaube ich, ungerechtfertigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, daß die vorliegenden Regelungen dazu dienen, daß erstens das Asylrecht in Österreich nach humanen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten umgesetzt wird, daß zweitens jene Ausländer, die bereits in Österreich leben, integriert werden, daß aber drittens die Neuzuwanderung in unser Land in Zukunft nur mehr in äußerst bescheidenem und geringem Maße möglich ist. – In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzesvorlagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.15

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, vor meinen eigentlichen Bemerkungen folgenden Zusatzantrag einzubringen:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Leikam, Kiss und Genossen zur Regierungsvorlage 693 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 757 der Beilagen (Dubliner Übereinkommen)

Der Nationalrat wolle gemäß § 76 Abs. 3 GOG beschließen:

"Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die authentischen dänischen, englischen, französischen, gälischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen und spanischen Text


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