Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (693 d.B.)

Status

Kein Einspruch
Antrag auf besondere Kundmachung angenommen

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags samt Protokoll sowie Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens (Dubliner Übereinkommen)

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