Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 110

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nicht überfordern, sonst besteht die Gefahr, daß deren grundsätzliche Ausländerfreundlichkeit ins Gegenteil umschlägt. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.)

14.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Haupt vor. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.37

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Das vorliegende Gesetzespaket, einschließlich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, wird von uns Freiheitlichen, wie aus der Debatte zu hören war, abgelehnt. Ich möchte mich mit dem Bericht über den Antrag 196/A, der meinen eigenen Antrag betrifft, beschäftigen.

Ich bin Frau Bundesminister Hostasch dankbar dafür, daß sie mir aufgrund der wegen des Streiks entfallenen Diskussion im Ausschuß die Argumente vorgetragen hat – ähnlich wie die Kollegin Reitsamer –, warum Sie meinen Antrag abgelehnt haben. Ich möchte Ihnen einiges aus meiner Sicht entgegenhalten, um Ihnen klarzumachen, warum die Freiheitlichen diesen Antrag aus dem Jahre 1996 auch heute noch für gut erachten.

Sie wissen, daß Ihr Amtsvorgänger, Bundesminister Hesoun, und der jetzige Sozialsprecher der Österreichischen Volkspartei, Feurstein, bei der Antragstellung und Begründung zur Einführung des § 12a im Ausländerbeschäftigungsgesetz im Jahre 1990 mit der damaligen 10prozentigen Regelung, mit der Beschäftigungszahl in Österreich, mit Sozialdumping, aber auch mit der Fremdenfeindlichkeit, die aufgrund des Drucks am Arbeitsplatz entsteht, und auch aufgrund der unbefriedigenden Wohnsituation vieler ausländischer Beschäftigter argumentiert haben. Ich kann es mir jetzt ersparen, diese Argumente im einzelnen zu zitieren.

Ich meine, daß man nicht vergessen darf, daß erstens in unserem Antrag mit der Senkung auf 6 Prozent natürlich keine sofortige Senkung festgeschrieben ist, sondern es so ist, wie das bei der Senkung auf 8 Prozent auch gewesen ist, nämlich eine kontinuierliche Senkung, auf die durchaus in der Diskussion einzugehen gewesen wäre.

Zweitens möchte ich auch Kollegin Reitsamer insofern korrigieren, als die Bundesregierung im Jahre 1996 beim Belastungspaket im Hinblick auf die Bezahlung von Arbeitslosenunterstützung an Ausländer, die keiner legalen Beschäftigung nachgehen oder über keine Arbeitsbewilligung in Österreich verfügen, ohnehin eine klare Regelung getroffen hat. Somit kann das Argument der Kollegin Reitsamer mit Sicherheit nicht zutreffen; denn das, was im Vorjahr abgeschafft wurde, nämlich die Arbeitslosenunterstützung an diesen Kreis, kann man nicht im Jahre 1997 als Argument zur Ablehnung meines Antrages einbringen. Ich meine daher, daß es von Kollegin Reitsamer fair gewesen wäre, ihre eigenen Anträge, die sie im Vorjahr eingebracht hat, auch in der Diskussion zu berücksichtigen und das nicht als Gegenargument zu verwenden.

Frau Bundesminister! Ihren Argumenten möchte ich folgendes hinzufügen: Wir haben seit dem Jahr 1990 die EWR-Gleichstellung, danach kam die EU, und es werden auch die Arbeitsbewilligungen für Mitarbeiter internationaler Konzerne, die notwendig sind, um den Betrieb und damit auch die österreichischen Arbeitsplätze in entsprechender Form abzusichern, berücksichtigt – alles außerhalb der Quote. – Bei gleichbleibender Quote!

Wir Freiheitlichen haben immer wieder betont, daß die Verträge, die die EU im Jahr 1980 mit der Türkei abgeschlossen hat, auch für uns in Österreich dramatische Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt haben werden. Das wurde uns vor dem EU-Beitritt in Österreich als Panikmache beziehungsweise Populismus ausgelegt. – Heute könnte ich zufrieden sein: Wir Freiheitlichen haben entweder besser gelesen oder waren fairer, da wir der österreichischen Bevölkerung gesagt haben, welche einzelnen Regelungen für die Beschäftigung diese Übereinkünfte beinhalten.

Klar ist: Von den derzeit etwa 50 000 türkischen Beschäftigten in Österreich sind etwa 40 000 nunmehr sozusagen im Genuß der Bestimmungen des Assoziierungsvertrages. Weiters muß


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