Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 100

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gesamte familiäre Umfeld betrifft, in vielen Bereichen derart rigid gestaltet haben, daß es wieder die Frauen sein werden, die das auszutragen und die Folgen massiv zu spüren haben werden. Wir haben auch dazu einen Abänderungsantrag eingebracht, auf den meine Kollegin bereits eingegangen ist. Ich möchte daraus nur diejenigen Punkte noch einmal zitieren, die konkret auf die Probleme von Frauen abzielen.

Dabei geht es zunächst um die Frist von vier Jahren, innerhalb derer bei Tod des Ehemannes oder bei Scheidung die Aufenthaltsmöglichkeit verlorengehen kann. Dabei wird die spezielle Situation, die Frauen erdulden müssen, überhaupt nicht berücksichtigt: daß die Frauen nach dem Tod des Ehemannes oder nach der Scheidung die Verantwortung tragen, eine Familie zu erhalten. Statt in dieser Lage unterstützt zu werden, verlieren sie ihre Aufenthaltsgenehmigung und können ausgewiesen werden.

Weiters gibt es keine Möglichkeit der Zweckänderung in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren. Wenn Frauen, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich gekommen sind, sich nach vier oder fünf Jahren – wenn die Kinder groß sind – eine Arbeit suchen wollen, können sie das nicht tun, weil es die Möglichkeit der Zweckänderung des Aufenthaltes nicht gibt. Auch daß im Fall von Arbeitslosigkeit innerhalb der ersten acht Jahre die Aufenthaltsmöglichkeit verlorengehen kann, trifft wiederum Frauen, insbesondere im Zusammenhang mit der Familiensituation.

In dem Gesetzentwurf haben Sie die ortsübliche Unterkunft als Versorgungsgrund festgeschrieben. Ich frage mich, was die "ortsübliche Unterkunft" ist und wie sie aussieht. Wir könnten hier lange über die österreichische Situation hinsichtlich der ortsüblichen Unterkünfte reden, und es wäre die Frage, welche Art von ortsüblicher Unterkunft Sie zum Maßstab für ausländische Familien nehmen wollen, ohne die familiäre Situation sowie die Lasten und Pflichten, die von Frauen zu tragen und auszuhalten sind, zu berücksichtigen.

Schließlich komme ich zu dem Punkt, der für mich einer der entlarvendsten ist, was die Haltung der ÖVP betrifft: dem Punkt der Familienzusammenführung. Wenn Sie die Bestimmungen über die Familienzusammenführung verschärfen und in Zukunft keine Zusammenführung mehr gestatten wollen, sofern die Kinder älter als 14 Jahre sind, empfinde ich das als Heuchelei einer Partei, die nicht nur noch immer das Wort "christlich" auf irgendeine Weise mit sich trägt, sondern die insbesondere in den letzten Tagen wieder darauf gepocht hat, die Familie besonders zu schützen und zu ehren und vielleicht gar in der Verfassung festzuschreiben.

Wenn es um die Verwirklichung dieses Wunsches geht, ist Ihnen die Familie so viel wert. Geht es aber um Familien von nichtösterreichischen Staatsangehörigen, dann ist Ihnen die Familie überhaupt nichts wert. Daran sieht man, wie ernst es Ihnen mit Ihrem Anspruch ist. Sie treffen offensichtlich eine Unterscheidung in zwei Arten von Familien: in die eine, die Sie unter einen Glassturz stellen wollen, und zwar ungeachtet dessen, was immer damit verbunden sein mag; und in die andere, die Ihnen gar nichts wert ist, die Ihnen jedenfalls nur so wenig wert ist, daß Sie für Kinder eine Grenze von 14 Jahren einziehen, bei deren Überschreitung für Sie dieser Begriff von Familie nicht existiert.

Wir werden uns sehr genau merken, daß Sie einen so eigenartigen Begriff von Familie haben, und zwar für den Fall, daß Sie wirklich einmal mit Ihren absurden Vorstellungen des Schutzes der Familie durch eine Verankerung in der Verfassung kommen. Dann wird man sehen, wie weit es mit Ihrem Verständnis von Familie her ist.

Jedenfalls fehlt es Ihnen total an Verständnis für Frauenpolitik im Zusammenhang mit Migration, Integration, Flucht und Aufenthalt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Motter. )

14.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden von Frau Abgeordneter Kammerlander in wesentlichen Punkten und Grundzügen vorgetragenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen damit mit in Verhandlung.


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