Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 247

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Bericht zeigt, daß mit guten und wirksamen Instrumenten an dieses Problem herangegangen wird. Gewässerschutz – das entnehme ich diesem Bericht – wird in Österreich ernst genommen. Das ist ein guter Weg, der weiterhin beschritten werden soll. Wir werden daher diesem Bericht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

23.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ing. Monika Langthaler. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung werden angezeigt. (Abg. Dr. Haselsteiner: So lange!)

23.05

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Sind Sie schon müde, Herr Abgeordneter Haselsteiner? Soll ich Sie ein bißchen aufwecken? (Abg. Mag. Peter: Ihnen hören wir ohnedies gerne zu!)

Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Auer hat gemeint, daß dies eine moderne Novelle sei. – Wenn man davon ausgeht, daß heute alles, was mit Deregulierung zu tun hat, modern ist, dann hat er recht. Denn diese Novelle, die die Regierungsparteien heute beschließen wollen, ist in erster Linie ein Deregulierungsentwurf, ein Zurücknehmen von guten Bestimmungen, die bei der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 in Kraft getreten sind. Daß einige Bereiche totes Recht geblieben sind, liegt wohl in der Verantwortung der Bundesminister, da Verordnungen, die notwendig gewesen wären, schlichtweg sechs Jahre hindurch nicht erlassen wurden.

Ganz kurz zum Gewässerschutzbericht: Ich verstehe die Euphorie meines Vorredners nicht ganz. Wir werden dem Gewässerschutzbericht nicht zustimmen. Ich sehe, daß die Beamten, die hiefür zuständig sind, ordentliche Arbeit geleistet haben. Das ist eigentlich bei all den verschiedenen Berichten der Fall. Sie können jedoch auch am Gewässerschutzbericht erkennen, daß die notwendigen Verordnungen, die wir bei der Novelle 1990 beschlossen haben, schlichtweg nicht erlassen wurden. Bis zur Fertigstellung des Berichtes wurde keine Verordnung zum Schutz des Grundwassers vor Kontaminationen durch die Landwirtschaft und Gewerbe- und Industriebetriebe mit Chemikalien erlassen. Konkret wurde keine einzige Verordnung betreffend ein Grundwassersanierungsgebiet nach § 33f Wasserrechtsgesetz erlassen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daß keine Verordnungen vom jeweils zuständigen Bundesminister erlassen wurden, ist im Gewässerschutzbericht nachzulesen. Insofern ist der Bericht eine gute Dokumentation des Versagens Ihrer Politik in diesem Bereich. Man kann sich daher sicherlich jetzt nicht ein Hütlein aufsetzen und sagen: Das ist der Erfolg unserer großartigen Politik!

Sie haben großes Glück mit der geographischen und geologischen Situation dieses Landes, da es in Österreich tatsächlich große Wasserressourcen gibt. Sie haben jedoch all die Probleme, die im Gewässerschutzbericht, aber auch im Vierten Umweltkontrollbericht beschrieben werden, daß es nämlich keinen Rückgang der Grundwasserbelastung in Österreich gibt, daß es nach wie vor große Beeinträchtigungen der Fließgewässerstruktur gibt und daß es tatsächlich einen Wassermangel im Osten gibt, im Zuge der Verhandlungen über diese Novelle, die Sie heute beschließen wollen, nicht einmal angedacht, geschweige denn diskutiert.

Es sollen heute in erster Linie Deregulierungsmaßnahmen beschlossen werden. Konkret in acht Punkten deregulieren Sie in weiten Bereichen. Ich möchte das kurz taxativ aufzählen: bloße Anzeigepflicht für Anlagen nach dem Stand der Technik gemäß § 12a Abs. 4, Bewilligungsfreiheiten für Vorhaben minderer wasserwirtschaftlichen Bedeutung nach § 12b, Bewilligungsfreiheit für Anlagen zur Leitung und zur Lagerung wassergefährdender Stoffe nach § 31a, "Genehmigungsfiktion" für mit der Novelle 1990 bewilligungspflichtig erklärte Anlagen nach § 31d, Relativierung der Bewilligungspflichten nach § 32, Anzeigepflicht für Indirekteinleiter nach § 32a, Entfall der dynamischen Anpassung bei gefährlichen Abwasserinhaltsstoffen nach § 33b Abs. 2 und bloßes Anzeigeverfahren nach § 114 Abs. 2.


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