Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 26

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Erster Punkt: Hauptvorteil Österreichs sind die hervorragend ausgebildeten Arbeitskräfte, und das relativiert für diesen Sektor die Kosten der Arbeitsplätze. Das gilt aber nicht für den Tourismus, ich bleibe beim Sektor der ausländischen Investoren in Österreich.

Zweiter Punkt: Österreichs Hochschulen sind in ihrer Forschungskapazität international weit unterschätzt. Wenn man gewissen Druck ausübt, bekommt man hervorragende Ergebnisse.

Die zwei negativsten Faktoren, die sie uns gesagt haben, waren: die Visapraxis und die Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger und die Dauer von Verfahren, Flexibilität und diverse bürokratische Hemmnisse.

Das bedeutet: Unsere Diskussion reduziert sich vor allem auch auf die Arbeitskosten im Dienstleistungsbereich – da bin ich bei Ihnen. Wir werden vor allem im Bereich der Dienstleistung – Tourismus an vorderster Stelle – darauf schauen müssen, wie wir die Relationen verschieben, und das wird nur gehen, indem wir im europäischen Kontext Druck machen, daß es zur Ressourcenbesteuerung kommt, die uns den Spielraum gibt, die Arbeitskosten spürbar zu entlasten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Das war der vierte Fragenkomplex. – Wir kommen jetzt zur 5. Frage: Frau Abgeordnete Langthaler, bitte.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

136/M

Stimmt es, daß Sie im Rahmen des geplanten Generalübereinkommens zur Vergütung der Stromerzeugung aus Alternativenergien, also von Strom aus Biomasse, Windkraft, Photovoltaik, skandalös niedrige Einspeistarife der E-Wirtschaft von durchschnittlich 50 Groschen pro Kilowattstunde akzeptieren, wo doch in unseren Nachbarländern Italien und Deutschland zum Teil deutlich über 1 S pro Kilowattstunde bezahlt wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete! Im Rahmen des geplanten Fördermodells Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie ist vorgesehen, als flankierende Maßnahme für Anlagen, die auf Basis der zu fördernden erneuerbaren Energiequellen produzieren, Einspeistarife festzusetzen, die zusammen mit der Direktförderung durch Investitionszuschüsse einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Projekte ermöglichen.

Wo wir nicht einer Meinung sind, ist, daß wir in der Evaluierung ausländischer Vergleiche nicht von der gleichen Analyse ausgehen. Österreich hat 70 Prozent Wasserenergie zur Basis, in Deutschland spielt sie mit 5 Prozent eine geradezu vernachlässigbare Größe. Wir haben dafür den Markt nicht.

Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel von Direktzuschuß und Mindesteinspeistarif eine ökonomische Praktikabilität zu ermöglichen. Das werden wir in den nächsten Wochen prüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Faktum ist, auch wenn Österreich einen hohen Anteil an Wasserkraft hat, daß wir uns das Ziel gesetzt haben, die CO2-Emissionen in diesem Land zu reduzieren. Deshalb ist gerade für die Wintermonate Strom, der aus Windkraftanlagen, aber auch aus Biomasse kommt, besonders interessant.

Faktum ist auch, daß in ganz Europa bessere Rahmenbedingungen dafür vorhanden sind als in Österreich. Wir sind das Schlußlicht in der Europäischen Union, alle haben eine Tarifförderung, die höher ist als jene in Österreich, und Sie gehen jetzt in Richtung Investitionszuschüsse.

Ich denke, Sie haben da schon etwas Konkreteres ausgearbeitet, das Sie uns hier auch mitteilen könnten. Wie soll das konkret aussehen? In welcher Höhe sind die Investitionszuschüsse


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