Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 85

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Wenn man Arbeitsplätze erhalten will, dann darf man nicht ständig den Unternehmern Prügel vor die Füße werfen! (Beifall bei der ÖVP.)

Die neue Gastgartenregelung mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr erlaubt den Wirten, auf jeden Fall bis zu diesem Zeitpunkt offenzuhalten. Das heißt, die Gastgärten können trotz Anrainerbeschwerden bis 22 Uhr offengehalten werden. Weitergehende Regelungen – solche, Frau Rossmann, wie Sie sie sich wünschen – kann man im Zuge eines Genehmigungsverfahrens bescheidmäßig natürlich auch bekommen, wenn sie im Sinne des Konsenses für alle Anrainer verträglich sind.

Ich hoffe, daß die Behörden diese Möglichkeiten auch ausnützen, und ich hoffe auch, daß die Gewerbebehörden den Liberalisierungsgedanken, den wir da verankert haben, vollziehen und umsetzen und ihren gesamten Ermessensspielraum zugunsten der Arbeitsplätze und für den Wirtschaftsstandort Österreich nützen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mentil. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.42

Abgeordneter Hermann Mentil (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Ich bringe vorweg den Abänderungsantrag, der vom Kollegen Haigermoser noch begründet wird, ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mares Rossmann, Helmut Haigermoser und Kollegen zur Regierungsvorlage 575 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes 761 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 575 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 761 der Beilagen wird wie folgt geändert:

§ 148 Abs. 1 letzter Satz lautet:

"Gastgärten, die sich weder auf öffentlichem Grund befinden noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 9 bis 22 Uhr, vom 15. Juni bis einschließlich 15. September bis 23 Uhr betrieben werden, wenn sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen."

*****

Dazu kommt noch der Zusatzantrag:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mares Rossmann, Helmut Haigermoser und Kollegen zur Regierungsvorlage 575 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes 761 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 575 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 761 der Beilagen wird wie folgt geändert:

§ 148 Abs. 1 erster Satz wird wie folgt geändert:


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