Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 176

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des Tagesordnungspunktes 11: Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Gehaltsgesetz geändert werden.

Ich ersuche um Durchführung einer Debatte.

21.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Sie haben die Einwendung gehört.

Ich trete dieser Einwendung nicht bei. Es hat daher das Hohe Haus zu entscheiden.

In der nun gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattzufindenden Debatte beschränke ich die Anzahl der Redner gemäß Abs. 1 dieser Bestimmung auf drei.

Die Maximalredezeit pro Redner beschränke ich auf 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte, Herr Abgeordneter. Maximale Redezeit: 5 Minuten.

22.13

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist für uns Freiheitliche untragbar, wie die Regierungskoalition aufgrund von Säumigkeit, Uneinigkeit und Fehlerhaftigkeit immer wieder versucht, die Geschäftsordnung zu mißbrauchen.

Im Verkehrsausschuß wurde ein §-27-Antrag gestellt, mit welchen das Beamten-Dienstrechtsgesetz und das Gehaltsgesetz geändert werden sollen. Es geht hiebei inhaltlich nur um Dinge, die die Post betreffen. Dieser Antrag steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz, das im Verkehrsausschuß auf der Tagesordnung war.

Was war der Grund für diesen Antrag? – Der Regierungskoalition ist eingefallen, daß es einige Änderungen geben soll, die nun rückwirkend mit 1. Juli beschlossen werden sollen.

Es war auch sehr bezeichnend, wie diese Verhandlungen im Verkehrsausschuß stattgefunden haben: Innerhalb der letzten halben Stunde des letzten Tages wurden im Verkehrsausschuß drei verschiedene Anträge vorgelegt. Es wurde ein Antrag vorgelegt und zurückgezogen, dann wurde der zweite Antrag vorgelegt und zurückgezogen, bis man zirka 15 Minuten vor Ende des Verkehrsausschusses endlich den dritten Antrag beisammen hatte, der dann auch abgestimmt wurde.

Wie Sie aber wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, muß ein §-27-Antrag in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt stehen, der gerade in Verhandlung ist. Ein loser Zusammenhang genügt nicht: Es muß ein eindeutiger inhaltlicher Zusammenhang vorliegen.

Wenn man sich nun dieses Dienstrechtsgesetz und das Gehaltsgesetz und die Änderungen anschaut, dann wird klar, daß es darum geht, daß bei der Post Dienstzulagengruppen geändert und Verwendungsgruppen neu eingeführt oder geändert werden sollen; auch andere Definitivstellungserfordernisse werden in diesem Antrag behandelt. Das steht aber in keinem Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erwarte mir, daß sich zumindest die Ausschußmitglieder der Regierungskoalition den Inhalt dieses Telekommunikationsgesetzes angeschaut haben. Wenn sie das gemacht haben, dann müssen sie draufkommen, daß es in keinem der Abschnitte in irgendeiner Form um Dienstrecht, um Verwendungsgruppen oder ähnliches geht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. )

Herr Kollege Kukacka! Als Fraktionsführer Ihrer Partei sollten Sie wissen, daß im Telekommunikationsgesetz in 15 Abschnitten und 128 Paragraphen das neue Telekommunikationsgesetz behandelt wird, daß es aber in keinem der Paragraphen in irgendeiner Form um


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