Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 54

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Haidlmayr. Sie sprechen vom Platz aus. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.26

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, daß die politische Verantwortung für die skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden im Jahre 1989 im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend und rasch geklärt werden muß. Nur funktionierende parlamentarische, demokratische Kontrolle sichert den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.27

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier anläßlich der Debatten zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auch schon öfters über den Zusammenhang von Moral und Politik diskutiert. Wenn wir das einigermaßen ernst nehmen und wirklich fortführen wollen, dann müßten wir auch der Auffassung sein, daß die politische Verantwortung für diese skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden aus dem Jahr 1989 nur im Rahmen von Untersuchungsausschüssen im Parlament raschest geklärt werden kann.

Auch ich bin der Meinung und schließe mich meinen KollegInnen an, daß funktionierende parlamentarische, demokratische Kontrolle den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland sichert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.28

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist kein ceterum censeo, sondern ich möchte noch einmal auf die grundsätzliche Position eingehen, gerade auch deshalb, weil Herr Abgeordneter Khol gemeint hat, Demokratie sei das Recht der Mehrheit. Wir alle merken, und insbesondere die Opposition ... (Abg. Dr. Khol: Das Bewegungsgesetz der Demokratie ist das Recht der Mehrheit!)  – Sie haben gesagt, es sei das Recht der Mehrheit. Ich darf Sie nur daran erinnern, daß es zum Beispiel auch ein Recht der Mehrheit war, die Werkvertragsregelung zu beschließen, entgegen den Warnungen der Opposition hinsichtlich ihrer Nichtverfassungsgemäßheit. Das hat Sie nicht gekümmert, und es hat Sie deshalb nicht gekümmert, weil wir auch in den Ausschüssen in zunehmendem Maße merken, daß das Mehrheitsprinzip, das die Demokratie ausmacht oder ausmachen sollte, von Ihnen im Hause als eine Mehrheitsherrschaft verstanden wird und daß genau diese Mehrheitsherrschaft eine sachliche Diskussion nicht zuläßt.

Ich kann Ihnen einige Beispiele aus den Ausschüssen sagen, wo das der Fall gewesen ist. Und ich verweise nur darauf, meine Damen und Herren, daß es gerade im Bereich der Werkvertragsregelung genau jene Argumente waren, die die Opposition in den Ausschüssen und hier am Rednerpult vorgebracht hat, die letztlich zur Aufhebung dieser Regelung geführt haben, die aber von der Koalition nicht zur Kenntnis genommen wurden, weil man einen sachlichen Diskurs einfach nicht wünscht.

Wir werden heute wieder ein solches Beispiel erleben. Heute wird, wenn es um die Herabsetzung der Promillegrenze geht, bis zu der man am Straßenverkehr noch teilnehmen darf, ein Antrag behandelt werden, den Sie von den Koalitionsparteien im Ausschuß beschlossen haben, der aber extrem verfassungswidrig ist. Es geht um die Kombination der Untersuchung von Alkoholeinfluß und Suchtgift. Dieser Antrag ist in vielerlei Hinsicht verfassungs


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