Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 55

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widrig. Er widerspricht dem Artikel 90 Abs. 2 B-VG, er widerspricht dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Das hat Sie aber nicht daran gehindert, das im Ausschuß zu beschließen, und zwar einfach deshalb, weil Sie glauben, daß nicht mehr das Mehrheitsprinzip maßgebend ist, sondern daß die Mehrheitsherrschaft in diesem Hause den Ton angeben soll.

Ich darf Sie auf Hans Kelsen verweisen, der schon in seinem Werk "Vom Wesen und Wert der Demokratie" ausgeführt hat, daß das Prinzip der Demokratie das Mehrheitsprinzip und nicht die Mehrheitsherrschaft ist. Ich sage das deshalb, weil es ja letztlich auch schon sehr deutliche Warnungen des Verfassungsgerichtshofpräsidenten Adamovich gegeben hat, die eindeutig klarlegen, insbesondere was Rasterfahndung und Lauschangriff angeht, daß Sie da einen falschen Weg beschreiten.

Ich möchte Ihnen abschließend am Beispiel von Rasterfahndung und Lauschangriff klarmachen, mit welch zweierlei Maß hier von seiten der Koalition argumentiert wird. Auf der einen Seite wird gesagt, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem Minderheitsrecht zu machen, würde dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Davor haben Sie große Sorge. Das wollen Sie nicht, das wäre schädlich für die Demokratie.

Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, ist es nicht zuletzt der Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovich gewesen, der klargelegt hat, daß Rasterfahndung und Lauschangriff extreme Eingriffe in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Österreich bedeuten. Und daß die Mißbrauchspotentiale bei Rasterfahndung und Lauschangriff enorm sind, das werden Sie noch zu spüren bekommen. Wenn es aber wahr ist, daß die Sorge um den Mißbrauch und nicht andere Sorgen, wie zum Beispiel, daß bei den Koalitionsparteien etwas aufgedeckt wird, was sie nicht aufgedeckt haben wollen, maßgeblich dafür sind, daß die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein Mehrheitsrecht bleiben soll, dann dürften Sie morgen Rasterfahndung und Lauschangriff nicht beschließen, und zwar deshalb, weil es Mißbrauchsmöglichkeiten gibt, vor denen Sie sich bei Untersuchungsausschüssen, wenn es um Ihre eigenen Verhaltensweisen geht, fürchten.

Wenn es aber darum geht, mit Rasterfahndung und Lauschangriff in die grundrechtlich gesicherten Positionen der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Österreich einzugreifen, dann haben Sie diese Sorge des Mißbrauchs nicht. Man sieht also, da wird mit zweierlei Maß gemessen: Dort, wo es um Sie selber geht, blocken Sie ab, aber dort, wo es darum geht, andere zu bespitzeln, eröffnen Sie Mißbrauchsmöglichkeiten. Das, meine Damen und Herren, klargelegt zu haben, dafür habe ich mich zu Wort gemeldet. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

11.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Anträge 450/A, 482/A, 506/A und 507/A weise ich dem Geschäftsordnungsausschuß zu.

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 494/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

über den Antrag 383/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und das Bundesgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz geändert wird, geändert werden,

über den Antrag 272/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden,


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