Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 64

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Eine höhere Eingabengebühr könnte daher auch eine sinnvolle, weil maßvoll bremsende Funktion erfüllen.

Ich meine aber auch, Vorsorge dafür zu treffen, daß die Höchstgerichte nicht überwiegend mit der Bearbeitung von Bagatellfällen belastet werden, heißt auch, den Zugang zum Recht ernst zu nehmen. Tatsächlich wird mit dem weiteren ungehinderten Zugang zum Recht und der Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes dem Anliegen dieser Reform, dem Grundgedanken dieser Reform Rechnung getragen. Daher wird meine Fraktion diesen Entwürfen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

12.11

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde von der "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung oben in der Loge! Es ist für uns behinderte Menschen heute ein historischer Tag, weil wir es geschafft haben, daß wir wieder ein Stück Rechte bekommen – nein, ich sage nicht, wieder ein Stück Rechte, sondern wir bekommen jetzt zum ersten Mal Rechte! –, und diese Rechte sind in der Verfassung festgeschrieben. Das heißt konkret, wir behinderte Menschen in Österreich werden jetzt in der österreichischen Bundesverfassung mit jenen gleichgestellt, die nicht behindert sind. Es war ein ganz schwieriger und langer Weg, bis die "Selbstbestimmtes Leben"-Bewegung in Österreich diese Rechte erreichen konnte.

48 000 Unterschriften haben wir damals für die Petition für ein Gleichstellungsgesetz in Österreich zusammengebracht und dem Parlament übergeben. Eine Legislaturperiode ist abgelaufen, die neue hat begonnen, und wir mußten eigentlich wieder von vorne anfangen. Aber nur durch den Druck der vielen behinderten Menschen in Österreich – ich möchte auch sagen, auch durch meine Anwesenheit und durch meine Arbeit im Parlament und durch meine Versuche, mit anderen Fraktionen Kontakt aufzunehmen und dieses Thema endlich zum Thema zu machen – ist es gelungen, daß wir heute die Verfassungsbestimmung beschließen können.

Ich weiß, daß die Verfassungsbestimmung, die wir jetzt haben, nicht alles abdeckt, was behinderte Menschen in Zukunft an Rechten brauchen. In Zukunft wird es darum gehen, wie wir diese Verfassungsbestimmung mit Inhalt füllen. Jetzt haben wir einen wichtigen Grundpfeiler für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Neben dem Pflegesicherungsgesetz ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Aber ich muß sagen, wir brauchen, um diese Lücken zu füllen, damit behinderte Menschen in Österreich nicht mehr diskriminiert werden, ein Antidiskriminierungsgesetz, das ganz klar festschreibt, wie dies in der Praxis umgesetzt und mit welchen Inhalten es gefüllt werden muß.

Meine Damen und Herren! Es muß ganz einfach zum Selbstverständnis werden, daß behinderte Menschen in Österreich dieselben Lebensbedingungen, dieselben Rechte haben wie Nichtbehinderte! (Beifall bei den Grünen, bei SPÖ, ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Damit wir behinderte Menschen in Österreich diese Gleichstellung auch erreichen können, brauchen wir zusätzliche Rahmenbedingungen, um unseren behinderungsbedingten Mehraufwand abdecken zu können. Dazu gibt es einerseits das Pflegegeld, das zu einem Teil Leistungen, die wir für Hilfe und Pflege in Anspruch nehmen müssen, abdeckt, aber wir brauchen noch mehr. Wir brauchen Behörden, die es als selbstverständlich betrachten, daß ihre Ämter barrierefrei erreichbar sind. Wir brauchen Landesschulräte, Bezirksschulräte, die es als selbstverständlich erachten, daß behinderte Kinder in die Regelschule eingegliedert werden, und es darf nicht mehr eines Bittgangs der Eltern bedürfen, um ihr behindertes Kind in die Regelschule schicken zu können.

Es muß zum Selbstverständnis werden, daß behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können, und es muß zum Selbstverständnis werden, daß wir behinderte Menschen in


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