Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 78

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Meine Damen und Herren! Die Abstimmungen werden, wie üblich, über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen.

Wir stimmen als erstes ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 785 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegen Verlangen der Abgeordneten Haidlmayr sowie der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen auf getrennte Abstimmung vor, die sich auf Z. 1 des Gesetzentwurfes beziehen.

Es wird zunächst über die von dem erwähnten Zusatzantrag sowie den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teiles des Gesetzentwurfes abgestimmt.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Verfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur Abstimmung über Z. 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Z. 1 ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß dies entweder einstimmig oder jedenfalls mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist.

Die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Abs. 6 in Art. 129c in Z. 6 vorsieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hauses, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, ebenfalls um ein Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Durch das, was wir soeben beschlossen haben, erhält der bisherige Abs. 6 in Art. 129c die neue Absatzbezeichnung "(7)".

Ich lasse nunmehr über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich, und zwar mit Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Damit kommen wir, da die zweite Lesung abgeschlossen ist, zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen ist.

Damit stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 784 der Beilagen.

Auch hiezu haben die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Es wird zunächst über den vom Zusatzantrag betroffenen Teil des Gesetzes und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abgestimmt.

Die Abgeordneten Dr. Kräuter, Donabauer und Genossen haben, wie soeben gesagt, einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z. 11 in Art. II bezieht.


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