Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 235

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Kurz zum Studienförderungsgesetz: Letztlich ist die Studienförderung ein Instrument zur Sicherung des freien Bildungszuganges. Das ist das Wesentliche, und man weiß auch aus den Zahlen, daß die Studenten diese dringend nötig haben, denn die Hälfte des monatlichen Einkommens macht das Stipendium aus. Die Stipendiaten bestreiten damit zwei Drittel ihrer Ausgaben.

Obwohl es diese Bildungsexpansion in den siebziger Jahren gegeben hat, bestehen noch immer Bildungsbarrieren, wahrscheinlich vor allem immaterielle Bildungsbarrieren, wie wir sie aus unterschiedlichsten Bereichen kennen. Noch immer nehmen die Ausbildungswünsche der Eltern einen wesentlichen Einfluß auf das Studium, für das sich ihre Kinder entscheiden.

Wahrscheinlich wäre es klüger, die Energie in Zukunft dafür zu verwenden, weniger über Studiengebühren zu diskutieren, sondern mehr in die Richtung, wie wir dieses System der Studienförderung noch sozialer und auch aktueller ausrichten können im Sinne der Kombination von Arbeit und Stipendium und auch im Sinne möglicher Umschichtungen. Wenn die Anzahl der Studenten, die Anträge auf Stipendien stellen, steigt, müssen wir auch über mögliche Umschichtungen dieser Mittel diskutieren. Da gibt es breiten Raum für Phantasie. Vielleicht können wir auch einmal über Sozialkriterien bei den Leistungsstipendien diskutieren. Ich weiß, das ist in diesem Haus noch schwierig, aber vielleicht sind wir einmal soweit.

Insgesamt ist dieses Studienförderungsgesetz ein guter Schritt ist. Ich kann ihm gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

1.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Brinek vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.15

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vieles ist schon gesagt worden. Lassen Sie mich ein bißchen in die Zukunft blicken und mich damit auf die europäische Dimension beziehen.

In den jüngsten Empfehlungen des Rates gibt es die ganz klare Feststellung, daß Bildung und ihre Evaluierung beziehungsweise die Qualitätssicherung der Bildung und Hochschulbildung im Fokus der Bemühungen stehen.

Wir stehen in Österreich diesbezüglich am Anfang – das betont auch das Universitätenkuratorium in seinem Bericht –, was aber nicht heißt, daß wir diesen Anfang nicht überwinden und in eine Professionalisierungsphase treten können.

Ich empfehle uns daher – und stelle es damit zur Diskussion –, auf der Ebene der Empfehlungen des Rates diese Evaluierungen anzugehen, und zwar Empfehlungen des Rates, die da heißen: Schaffung transparenter Qualitäts- und Evaluierungssysteme mit dem Zweck, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen der Hochschulen jeweils zu berücksichtigen – kein Einheitstopf, keine europäische Eintopf-Hochschule –, also Hochschulen dabei zu unterstützen, Qualitätssicherungstechniken als Steuerungsmechanismen zu nützen. – Auch davon spricht das Universitätenkuratorium. Ich füge noch hinzu: Entwicklungsplanung, Mittelzuteilung, alle diese Dimensionen werden in Zukunft noch viel stärker von diesen Evaluierungen abhängen müssen.

Evaluierungen bedeuten Qualitätsbewertung unter Einbezug aller Betroffenen. Österreich steckt diesbezüglich auch noch – ich würde liebenswürdigerweise sagen – in den Kinderschuhen. Wir kennen so etwas wie Lehrveranstaltungskritik, Feedback-Bögen, vor allem Lehrerbeurteilung aus dem Schulbereich, Statements zur Seminarbeurteilung, studentische Seminarrückmeldungen diverser Art, wir kennen aber noch keine professionellen Instrumente.

Ich sehe sowohl die Wortmeldungen der Mitglieder im Ausschuß als auch die Wortmeldung des Herrn Bundesministers in eine gute und richtige Richtung gehen, die da heißt: In Zeiten der knapperen Mittel müssen wir einerseits die Leitlinien für Forschung und Technologie berück


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