Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 236

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sichtigen, andererseits in der Gründung von Centers of Excellence, in der Weiterentwicklung in Richtung Globalbudget, in der Entwicklung der Schwerpunktbildung diese Empfehlungen des Universitätenkuratoriums berücksichtigen, die Weiterentwicklung und Implementierung des UOG 1993 betreiben und uns im übrigen mehr der europäischen Vernetzung und der europäischen Kommunikation widmen.

Darüber zu diskutieren, wie und unter welchen weiteren Prinzipien das geschehen soll, ist um diese Uhrzeit eine Überforderung. Wir haben sicher noch genug Gelegenheit dazu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

1.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Bitte.

1.18

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte nur einige kurze Gedanken über die Medizinische Fakultät und die Problematik, die damit zusammenhängt, bringen.

Hier stellt sich für mich grundsätzlich die Frage: Welche Aufgaben haben unsere Medizinischen Fakultäten eigentlich? – Neben der Forschung und der Heranbildung von Ärzten natürlich auch die Führung hochqualifizierter Krankenhäuser. Und das ist bereits im UOG 1975 und im UOG 1993 mit Sonderbestimmungen für den Klinischen Bereich der Medizinischen Fakultäten beinhaltet.

Eine der Hauptaufgaben unserer medizinischen Universitäten ist und bleibt die qualitativ bestmögliche Heranbildung junger Ärzte in fachlicher Hinsicht, aber auch im Hinblick auf den Umgang mit Menschen. Es wird den einzelnen Fakultäten überlassen sein, welche Qualität angestrebt wird beziehungsweise welche Schwerpunkte gesetzt werden.

Einige immer schon wichtige Fächer werden zurzeit gar nicht oder nur völlig unzulänglich behandelt, so das psychotherapeutische Denken und Handeln, Kommunikationstraining und Gesprächsführung, Hinführung zur eigenen Entscheidungsfindung und Meinungsbildung, Altersmedizin und Rehabilitationsmedizin – Ethik wurde jetzt neu eingeführt –, Rechtskunde mit Betonung auf humanitären Inhalten, Ernährung, Vorsorgemedizin und noch einige andere mehr.

Zurzeit herrscht hochgradige Überlastung mit theoretischem Wissen und eine Überbewertung der Theorie bei gleichzeitiger Vernachlässigung des praktischen medizinischen Wissens in der Lehre sowie eine Vernachlässigung der Lehrqualität und teilweise auch bei der Auswahl der Lehrenden selbst.

Es darf für die Ernennung von Vorständen nicht nur die hohe wissenschaftliche Qualifikation als alleiniger Grund ausschlaggebend sein, sondern auch die Fähigkeit, zu lehren, eine gewisse pädagogische Fähigkeit und Qualität und auch eine ethische Kompetenz. Denn der Ernannte muß auch Krankenhäuser führen und braucht daher sowohl ethische Kompetenz als auch Führungskompetenz. Diese Kriterien müßten eigentlich schon bei der Habilitation und dem entsprechenden Verfahren berücksichtigt werden.

Woher sollte der zukünftige Arzt seine Einstellung zur unabdingbaren Würde des Lebens und der Persönlichkeit der Patienten bekommen, wenn nicht von seinen Lehrern?!

Unsere Lehrer an den medizinischen Fakultäten werden natürlich von der Routinearbeit am Krankenbett überfrachtet. Daher sind hinsichtlich des Einsatzes unserer Habilitierten in der Wissenschaft schon Probleme vorhanden. Meist gehen sie hinaus in die Primariate, dort verlieren sie ihre Kompetenz, wissenschaftlich weiterzuarbeiten, aber sie sind auch nicht für die einzelnen Studenten da! Wir könnten an den Universitäten genügend kleine Gruppen zur Verfügung haben, wenn die entsprechenden Lehrenden nur dort auch tätig wären.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite