Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 234

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Zweifellos sind die Studierenden Experten bei der Begutachtung und Einschätzung der didaktischen Qualifikation ihrer Lehrerinnen und Lehrer, ihrer Professorinnen und Professoren an der Universität. Nun sollen sie ein verstärktes Mitwirkungsrecht bekommen. Einerseits sollen sie auf jeden Fall ein Gutachten zu dieser Qualifikation abgeben, andererseits sollen sie im Verfahren einen weiteren Schritt auslösen können, wenn sie gemeinsam der Meinung sind, daß die didaktische Qualifikation des Habilitationswerbers noch nicht gegeben ist. Ich glaube, das ist einfach ein Fair play im Zusammenhang mit der Mitwirkung aller Gremien und Gruppen an einer Universität, das wir hiermit umsetzen.

Zum Studienförderungsgesetz hat mein Kollege Werner Amon schon einiges gesagt. Hier sind eine ganze Reihe von Verbesserungen doch noch gelungen, Anpassungen, die das Werkstudentendasein etwas erleichtern, die den Ferienbegriff erweitern und ähnliches. Ich bin daher froh, daß ich einen Abänderungsantrag einbringen kann, für den mit breiter Zustimmung – so nehme ich an – zu rechnen ist.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Dieter Lukesch, Sonja Ablinger, Werner Amon, Theresia Haidlmayr, Dr. Martina Gredler und Genossen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (708 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. § 8 Abs. 4 Z 4 lautet:

"4. Einkünfte von Studierenden aus einer während der Ferien ausgeübten Tätigkeit."

2. § 75 Abs. 13 und 14 lauten:

"(13) Für bis Ende September 1997 durchgeführte Ferialtätigkeiten ist § 8 Abs. 4 Z 4 in der bisher geltenden Fassung anzuwenden.

(14.) § 49 Abs. 4 ist auf Berufstätigkeiten anzuwenden, die ab dem 1. Oktober 1997 erfolgen."

*****

Im Gegensatz zu den Botschaften des Kollegen Grollitsch ist der Ausdruck "Ferien" ganz klar definiert. Er bezieht sich – wenn Sie unsere Erläuterungen lesen – auf die Weihnachts-, die Semester- und die Osterferien und trägt der Realität des studentischen Arbeitens in verbesserter Art und Weise Rechnung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die von den Abgeordneten Dr. Krüger und Dr. Lukesch eingebrachten Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

1.12

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Jetzt ist Frau Abgeordnete Gredler leider nicht hier. Das ist sehr schade. Sie hat nämlich in ihrem Entschließungsantrag – aber ihr werdet es ihr sicher ausrichten – die Homepage für die Studienbeihilfebehörden moniert. Vielleicht könnte ich ihr das nachher zeigen, es gibt schon eine Homepage des Wissenschaftsministeriums, auf der alle diese Dinge über Studienförderung, Soziales bis hin zum Mensabetrieb abrufbar sind, auf der man alle Informationen bekommt. Was man nicht bekommt – das stimmt –, sind Formulare, wobei es durchaus berechtigt ist, zu sagen, anonymisierte Anträge via Internet zu schicken, ist wahrscheinlich auch nicht Sinn der Sache.


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