Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 257

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2.27

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das zur Beschlußfassung vorliegende Polizeikooperationsgesetz hat zwei Schwerpunkte. Es regelt einerseits den Informationsaustausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen, andererseits das Einschreiten der österreichischen Sicherheitsbehörden im Ausland sowie ausländischer Behörden in Österreich.

Mit dem Prozeß der europäischen Integration erlangt die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einen immer höheren Stellenwert. Die politischen Veränderungen in Europa haben zwar für viele Bürger wesentliche Erleichterungen, wie etwa die größere Reisefreiheit, gebracht, bieten aber natürlich auch neue Möglichkeiten und Märkte für Kriminelle.

Diese internationale Kriminalität versucht natürlich verstärkt, in den reichen Staaten Europas Fuß zu fassen, und stellt damit eine ernsthafte Gefahr und Bedrohung für die Stabilität unserer Gesellschaft dar. Effizient bekämpft kann diese organisierte Kriminalität nur dann werden, wenn es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Staaten gibt. Drogenhandel, Menschenschmuggel sowie unzählige Wirtschaftsdelikte werden immer stärker von der organisierten Kriminalität kontrolliert. Die riesigen Profite werden reingewaschen oder zur Korruption verwendet. Im Zuge zahlreicher Strafverfahren konnten in den letzten Jahren immerhin mehrere hundert Millionen Schilling dieser Mittel eingefroren werden.

Um diese Machenschaften der organisierten Kriminalität über nationale Grenzen hinweg bekämpfen zu können, bedarf es einer sehr intensiven internationalen Zusammenarbeit. Österreich kann aufgrund seiner großen Erfahrungen auf diesem Gebiet der Verbrechensbekämpfung in die internationale Polizeikooperation sehr viel einbringen.

Mit dem nun vorliegenden Polizeikooperationsgesetz wird die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die internationale Kriminalität weiter erhöht. Polizeiliche Zusammenarbeit bedeutet, daß die Informationen zentral gesammelt und ausgewertet werden, damit die Sicherheitsbehörden frühzeitig und effizient reagieren können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Denn nur mit einer einheitlichen Rechtspraxis und einer international einheitlichen Vorgangsweise können wir diese weltweit agierende organisierte Kriminalität bekämpfen.

Das Polizeikooperationsgesetz gewährleistet eine europaweite Zusammenarbeit. Es ist auch eine ausreichende Basis für eine moderne und erfolgreiche Arbeit der Exekutive und auch ein wirksames Mittel zur Eindämmung der internationalen organisierten Kriminalität. Daher werden wir diesem Gesetz auch zustimmen.

Was den vorliegenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Blünegger und Genossen betrifft, so gibt es unsererseits dazu keine Zustimmung, da von seiten des Herrn Bundesministers für Inneres bereits alle Maßnahmen gesetzt wurden, die eine umfassende Grenzüberwachung und -kontrolle gewährleisten und sicherstellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

2.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Moser. Restredezeit Ihres Klubs: 2 Minuten. – Bitte.

2.31

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Drei kurze Anmerkungen zum heute zur Debatte stehenden Polizeikooperationsgesetz und zum Entschließungsantrag des Kollegen Blünegger.

Meine Damen und Herren! Mit dem Vertrag von Maastricht wurde ein ganz wesentlicher Schritt in Richtung europäischer Integration gesetzt. Ein Teil dieser europäischen Integration bezieht sich auch auf die Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit und der Justiz. Das heißt, daß mit dem Vertrag von Maastricht ein erster wesentlicher Schritt in Richtung Zusammenarbeit im Bereich des Polizeiwesens und damit eine sehr wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der


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